Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 681

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Dafür haben wir ein ganz klares Verfahren, das, glaube ich, sehr sensibel, mit vielen Rechtsinstrumenten funktioniert.

Ist aber ein Asylverfahren negativ, bedeutet das Ausreise – ganz einfach Ausreise. (Abg. Strache: Aber das passiert nicht!) Freilich passiert es! (Abg. Rosenkranz: Aber das ist doch nicht so!)

Geschätzte Damen und Herren! Geregelte Zuwanderung (Abg. Dr. Graf: Das steht nicht einmal in den „NÖN“!), das heißt aus meiner Sicht – und das gilt so wie für alle anderen Bereiche auch –, Österreich hat wie jeder andere Staat auf dieser Welt wohl das Recht, selbst zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen man sich jeweils niederlassen darf.

Ich sage Ihnen auch, was nicht geht: Es geht nicht – es wäre absurd, wenn es einen negativen Asylbescheid gibt, und die Leute können hier bleiben –, aus einem negativen Asylverfahren das Recht auf Niederlassung abzuleiten. Ich meine, dann können wir aufhören mit der Gesetzgebung, sondern da bringen wir Unordnung in das Staats­system. Österreich – ich sage das auch sehr offen dazu – hat keinen Platz für U-Boote. Wenn sich jemand in Österreich aufhält, aber nicht gemeldet ist, so ist das illegal. Und was illegal ist, das darf nicht Recht werden – ich sage das sehr deutlich. (Beifall bei der ÖVP.) – Wer zuwandern will, der muss einen entsprechenden Antrag im Ausland stellen.

Ich sage auch noch etwas zur Zuwanderung, denn mir ist es schon wichtig, dass hier gewisse Prinzipien klargestellt werden: Integration heißt für mich das Lernen unserer Spielregeln, und das ist prioritär eine Leistung, die diejenigen erbringen müssen, die zu uns kommen, und nicht umgekehrt. – Erster Punkt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Als wir das gesagt haben, sind wir noch angegriffen worden von euch!)

Zweiter Punkt: Wenn jemand zuwandert, dann hat er neben den Rechten vor allem auch drei Pflichten zu erledigen: erstens, Deutsch zu lernen; zweitens, arbeiten zu wollen; drittens, sich bei uns einzuordnen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: ..., die ÖVP hat damals geschimpft! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Strache und Kößl.)

Geschätzte Damen und Herren! Ich sage das deshalb sehr deutlich, weil ich auch hier ab und zu das Gefühl habe, dass „Integration“ oft anders verstanden wird. Ich habe mir die Integrationsstellen der Stadt Wien angeschaut: Was wird bei den Integrations­stellen der Stadt Wien vermittelt? (Abg. Mag. Lapp: ... hervorragend!) Ich sage Ihnen, es werden dort zu 99 Prozent die Rechte vermittelt, und es wird nicht unsere Erwar­tungshaltung an die möglicherweise neuen Bürger vermittelt. (Abg. Mag. Lapp: Das stimmt überhaupt nicht! Sie phantasieren!) Das halte ich für eine völlige Schieflage – ich sage das sehr offen dazu. (Abg. Mag. Lapp: Sie phantasieren! – Abg. Dr. Graf – in Richtung ÖVP –: In der Volksanwaltschaft, ab 1. Juli, wenn ihr nicht aufpasst, wird es dann auch so sein!)

Wenn wir den Zuwanderern Orientierung bieten wollen – ich glaube, das muss so sein –, dann müssen wir beides in Balance halten: die Pflichten und die Rechte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Das war eine schwache Leistung!)

13.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 9 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.33.36

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ho­hes Haus! Es war ja überraschend kurz, was der Herr Vorredner hier jetzt zum Thema


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