Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 683

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Dazu sagen wir als Grüne: Das ist unmenschlich! (Ruf bei der FPÖ: Das sind Einzelfälle!) Das ist unchristlich, wenn Sie wollen – an die Adresse der christlichen Partei. Da brauchen wir ein Bleiberecht! (Beifall bei den Grünen.)

Das heißt, es sind zwei Gruppen, einerseits Langzeitasylwerberinnen und -werber, die längst integriert sind – und Sie haben ja gesagt, wer sich integrieren will, sollte dies auch tun können –, und andererseits Menschen, die auf Grund der vielen Änderungen, die in den letzten Jahren im Fremdenrecht dauernd passiert sind, plötzlich unverschul­det keinen Aufenthaltstitel mehr hätten, wo wir sagen: Mit einem Stichtag diese Altlas­ten beseitigen und familienpolitisch aus einer christlichen, sozialen, humanitären Welthaltung heraus (Abg. Rädler: Wollen Sie jetzt beitreten, oder was ...?) für die Herstellung eines Zustandes, der als menschenwürdig bezeichnet werden kann, sorgen!

Für alle anderen gilt es, ein Verfahren zu entwickeln, das Härten des Gesetzes ... (Zwischenruf des Abg. Murauer.– Ich weiß, das Thema ist Ihnen unangenehm, aber Sie werden es aushalten. Was glauben Sie, was die Menschen, die von Ihren Gesetzen betroffen sind, alles aushalten müssen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Hauser: Was glauben Sie, was die Österreicher aushalten müssen, ...!)

Das, was wir brauchen, ist ein Verfahren, wo das Bleiberecht danach auch weiterhin geregelt werden kann. Und was das Mindeste sein sollte, ist, dass man in jenen Fällen, wo Ehepaare oder Familien binational zustande kommen, das Mindestmaß an Mensch­lichkeit herstellt. Es ist ja wirklich absurd, dass ein Österreicher, eine Öster­reicherin jemanden aus einem anderen Herkunftsland heiratet, und dann sollte die Person wieder zurück ins Herkunftsland und dort einen Antrag auf Niederlassung stellen müssen, um überhaupt wieder einreisen zu können, zurück nach China und dort jahrelang warten! – Das ist Ihre Familienpolitik?! Genieren Sie sich dafür nicht wirklich, zumindest heimlich ein bissel? (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Missethon: Ihre Familienpolitik ist Abtreibung auf Krankenschein!)

Das heißt, für binationale Ehen wäre es ebenfalls notwendig, hier eine Verbesserung zu fordern. (Abg. Dipl.-Ing. Missethon: Frau Kollegin, Ihre Familienpolitik ist Ab­treibung auf Krankenschein, oder?)

Wir können die Abtreibung auf Krankenschein gern an anderer Stelle diskutieren, aber das Selbstbestimmungsrecht der Frau ist hoffentlich noch nicht Gegenstand polizei­licher Ermittlungen.

Auf das Thema Frauen komme ich aber auch ganz gern im Zusammenhang mit dem Fremdenrecht und dem Asyl zu sprechen. Herr Minister Platter!, Sie sind ... (Bundes­minister Platter führt, neben dem Präsidium stehend, ein Gespräch.) – Aha, doch. Er ist zumindest physisch noch anwesend. – Sie sind noch nicht so lange im Amt, sodass ich nicht weiß, ob Sie die Debatte damals mitverfolgt haben, aber wir haben im Asyl­verfahren zwei grobe Schwierigkeiten, von denen besonders Frauen betroffen sind. (Bundesminister Platter reicht einigen auf den Plätzen für Ministerialbeamte, nahe dem Saalausgang neben dem Präsidium, sitzenden Personen die Hand.) – Daraufhin geht er nun ganz weg. Okay. Ich erzähle es Ihnen; vielleicht hört es der Herr Minister dann auch irgendwann.

Es gibt erstens geschlechtsspezifische Verfolgung als Tatsache. Das ist international anerkannt, in Österreich in der Spruchpraxis der Asylverfahren allerdings völlig unter­entwickelt. Wenn Frauen vor Zwangsverheiratung, Witwenverbrennung, Genital­ver­stüm­melung oder einfach vor politischer Verfolgung flüchten, haben sie in Österreich als Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung keinen ausreichenden Schutz. (Bun­desminister Platter nimmt wieder auf der Regierungsbank Platz.) Ich nenne Ihnen nur eine Zahl: Bei der Genitalverstümmelung gibt es genau vier Fälle, wo aus humanitären


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