Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 688

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Herr Abgeordneter Westenthaler, auch zu dem, was Sie sagen, sei angemerkt: Es ist natürlich verlockend, zu sagen – und Sie machen das auch –: Na ja, dort, wo jemand gut integriert ist, da werden wir das natürlich akzeptieren, aber auf der anderen Seite eben nicht! – Sie tappen in die Falle! Schauen Sie sich noch einmal die Situation oder die politische Propaganda in Frankreich an! Genau so passiert es: Da wird ein Einzel­beispiel herausgehoben, eine gut integrierte Familie, in aller Regel christlich, wenn es leicht geht, der Familienvater bei der Feuerwehr, die Tochter die beste Schülerin, der Bub spielt links außen beim Verein XY. Dann kommt der Bürgermeister, der Feuer­wehrhauptmann, und alle sagen: Die müssen bleiben! – So ganz einfach geht das. (Abg. Prinz: Das ist auch richtig! – Das ist schon verständlich, oder?) – Ja, natürlich. Sie merken aber schon, dass das Propaganda ist?

Dann greift das, oh Wunder – versuchen Sie einmal, auf Seite 2 in den „Kurier“ zu gelangen, wie schwierig das ist! –, eine renommierte Zeitung auf, und dann wird der Widerspruch schwer. Das heißt, wenn Sie hier in größerem Ausmaß nachgeben, ist der Widerspruch dann irgendwann einmal unmöglich.

Das sind Dinge, die man wissen muss. Man muss wissen, dass das nicht einfach irgendwie passiert, sondern dass dieser Prozess, dass über den Missbrauch des Asylrechts und die Verschleppung von Verfahren die Leute ins Land kommen, nur dann funktioniert, wenn es im Land Lobbys und Gruppen gibt, die das wollen und die das befürworten. Und dann muss man auch wissen, wer die sind, und man muss auch wissen, welche Interessen die haben und wo man da gegensteuern muss.

Es wird außerdem auch notwendig sein, im Gesetz selbst noch einiges zu ändern (Abg. Strache: Das Schweizer Asylgesetz ist da vorbildhaft!), weil eben, wie gesagt, das Gesetz 2005 nach wie vor eine Reihe von Missbrauchsversuchen zulässt. Zum Beispiel ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass zuerst ein Antrag unter einem bestimmten Alias-Namen gestellt wird, und dann kommt man Gott sei Dank durch EURODAC drauf, dass derjenige – ich kann Ihnen jede Menge ganz konkreter solcher Fälle bringen! – schon in der Bundesrepublik Deutschland unter einem anderen Namen um Asyl angesucht hat und dort abgelehnt wurde. Dann macht er es bei uns unter einem zweiten Alias-Namen. Wir wissen das. Dann kehrt er zu seinem ursprünglichen Namen zurück, und wir nehmen wieder ein Asylverfahren auf! – Das ist schon unglaublich! Wenn man solche Möglichkeiten eröffnet, dann darf man sich nicht wundern. (Abg. Dr. Graf: Die werden ja von der Stoisits vertreten!) Und es wäre vernünftig, jene Beamten, die ernsthaft und mutig darauf hingewiesen haben, wie zum Beispiel der Salzburger Hofrat Winkler, nicht nur zu versetzen und zu schikanieren, sondern ihre Kritik ernst zu nehmen.

Im Gesetz muss etwas geändert werden, und ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Strache, Mayerhofer und weiterer Abgeordneter betref­fend Verhinderung einer weiteren Kostenexplosion im Asylbereich durch Vorlage eines Änderungsentwurfes zum Asylgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf zum Asylgesetz 2005 zuzuleiten, welcher

die sofortige Zurückweisung des Antrages auf internationalen Schutz, wenn Asylwerber straffällig werden,

damit verbunden die umgehende Ausweisung,

 


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