Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 691

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Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten und diesen konterkarierenden Wildwuchs abzustellen. Das Innenministerium muß dafür Sorge tragen, dass die Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt werden. Das genau ist es, was das Ministerium den Österreichern bis heute schuldig bleibt. Denn die Österreicher haben schon lange kein Verständnis mehr dafür, die Kosten für Asylverfahren tragen zu müssen, welche in Wahrheit verdeckte Zuwanderungs­verfahren sind.

Dass solche Regelungen schon seit Längerem überfällig sind, beweisen uns unter anderem die täglichen Medienberichte über kriminelle Asylwerber, die monatliche Kriminalstatistik, der jährliche Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht), sowie der Bericht des Rechnungshofes zur Flücht­lingsbetreuung. Eben der Sicherheitsbericht für das Jahr 2005 besagt zum Beispiel, dass von rund 70.000 ermittelten fremden Tatverdächtigen über 12.000 Asylwerber waren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf zum Asylgesetz 2005 zuzuleiten, welcher

die sofortige Zurückweisung des Antrages auf internationalen Schutz, wenn Asylwerber straffällig werden,

damit verbunden die umgehende Ausweisung,

die sichere Verwahrung bei Abschiebungshindernissen,

konkrete Maßnahmen gegen Verfahrensverzögerungen und

ein klares Neuerungsverbot sicherstellt.

Darüber hinaus muss die Mitwirkung privater Organisationen neu geregelt, die Abwick­lung des Asylwesens wieder vollständig in allen Bereichen vom Bundesministerium für Inneres selbst wahrgenommen werden, um die Kosten im Asylbereich für den Steuer­zahler nicht noch weiter steigen zu lassen.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Platter. Sie wissen, Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


13.58.05

Bundesminister für Inneres Günther Platter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Zuerst einmal zum Budget: Das Budget für die innere Sicherheit ist zufriedenstellend, denn wenn man einen Vergleich zum Voranschlag des Jahres 2006 zieht, so sieht man, dass wir in den Jahren 2007 und 2008 über 500 Millionen € mehr Budget zur Verfügung haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ist, geschätzte Damen und Herren, eine Basis, auf der wir ausgezeichnet arbeiten können. Es ist eine Basis dafür, dass wir die Modernisierung in der Polizei weiterhin fortsetzen können. Ich erwähne hier den Fuhrpark, ich erwähne die Uniformen – es


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