Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 706

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Vierte Frage: „Inwieweit ist eine Abschiebung in das Heimatland möglich ...?“

Ihre Vorgängerin gibt dazu Folgendes bekannt: „Von dem genannten Personenkreis konnte wegen offener Asylverfahren, ungeklärter Identität und fehlender Reisedoku­mente bisher noch keiner in sein Heimatland abgeschoben werden.“

Genau das ist der Punkt: Es muss einfach Ansätze geben, dass niemand ein Asyl­verfahren starten kann, wenn er seine Identität nicht nachweisen kann. Die Schweiz lebt das ja vor. In der Schweiz kann ich ein Asylverfahren nur dann starten, wenn ich meine Identität nachweise.

Herr Minister, umgekehrt, relativ provokant gefragt: Es gibt doch keinen Asylwerber, der nackt bei uns über die Grenze geht? Es muss doch möglich sein, dass man ein Dokument einsteckt, so wie es das Gesetz von jedem österreichischen Autofahrer – um diese Diskussion auch zu strapazieren – verlangt, nämlich, dass er seine Doku­mente, sprich: seinen Führerschein, dabei hat!

Ich darf doch von einem Asylwerber, der zu uns kommt, weil er möglicherweise tat­sächlich schutzbedürftig ist, verlangen, dass er seine Dokumente mitnimmt. Aber wir wissen doch auf Grund vieler Schilderungen, auf Grund vieler Berichte ganz genau, dass den Asylwerbern gesagt wird: Geh nach Österreich, schmeiß die Dokumente vor der Grenze weg, sag, du wirst verfolgt, du bist unter psychischem Stress! Und damit weiß man, dass man in das Asylverfahren hineinkommt.

Das ist bekannt, aber das muss geändert werden. Kein Asylwerber darf, wenn er seine Identität nicht nachweisen kann, zu uns kommen, weil damit das Gastrecht miss­braucht wird!

Wir haben, Herr Minister, in dieser Anfrage auch nachgefragt, was man gedenkt, gegen diese Situation zu tun. Und Ihre Vorgängerin hat damals in ihrer Anfrage­beantwortung kundgetan beziehungsweise die vage Behauptung aufgestellt, dass mit den gesetzten Maßnahmen die Sicherheit zukünftig garantiert werden kann. Und ich darf Ihnen nun die Liste dieser Maßnahmen, die uns damals per Anfragebeantwortung bekannt gegeben wurden, vorstellen. Aber ich muss Ihnen zuerst mit auf die Reise geben, dass diese Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, weil eines klar ist: Kriminelle, vor allem kriminelle Asylwerber, wissen genau über Rechte und Pflichten Bescheid, und kriminelle Asylwerber wissen ganz genau, was unsere Exekutive darf und was sie nicht darf!

Und vor allem gilt da eines, was auch der Oberlandesgerichtspräsident in Innsbruck erst jüngst via „Tiroler Tageszeitung“ festgestellt hat: dass nämlich unser Gesetz bei weitem nicht ausreicht, um gegen diese kriminellen Asylwerber vorzugehen. Und das spüren nicht nur die Innsbrucker, sondern auch die Österreicher Tag für Tag auf der Straße.

Ich darf nun kurz die Maßnahmen aufzählen, die damals angeführt wurden, mit welchen man gegen diese Kriminellen vorgeht – Maßnahmen, die allesamt nicht aus­reichen, um diese Situation zu verändern.

In dieser Anfragebeantwortung heißt es:

„Zu den umgesetzten Maßnahmen zählen insbesondere:

Spezifische kriminalpolizeiliche Ermittlungen gegen nordafrikanische Täter

Deutliche Verstärkung der Zivilstreifen und uniformierten Streifen im Rapoldipark ...

Bildung einer Task Force

 


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