Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 710

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werden können und nicht abgebaut werden, denn ich glaube, dass wir auch nach Ende der Grenzüberwachung genug Bedarf für zusätzliche Polizistinnen und Polizisten im Inland haben werden, um für die Sicherheit zu sorgen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Nächster Punkt: flexibles Dienstrecht. – Frau Kollegin, das wurde von Ihrer Ministerin im Bundeskanzleramt jetzt wieder auf die lange Bank geschoben. Da braucht es auch eine sinnvolle Maßnahme. Es hat mein Vorredner Fazekas zu Recht in vielen Bereichen die schlechten Rahmenbedingungen des Dienstes kritisiert, aber da muss man auch sagen, dass ein starres Beamtendienstrechtsschema für einen Exekutiv­körper, für die Polizei nicht geeignet ist, aber auch für das Bundesheer nicht. (Abg. Parnigoni: Man muss da unterscheiden!) Deshalb wollen wir eine Änderung im Beamtendienstrecht, um die Polizistinnen und Polizisten flexibler einsetzen zu können und bessere Gehaltsverläufe und auch flexiblere Lebensplanungen zu ermöglichen.

Weiterer Punkt: Hubschrauberbeschaffung. – Herr Bundesminister, Sie haben gesagt, dass es neue Hubschrauber für das Innenministerium geben wird. Da kann ich nur sagen: Wunderbar! Ich erinnere daran, dass auch das Bundesheer einen Bedarf hat und dass man das in der letzten Legislaturperiode gekoppelt hat. Also gehe ich davon aus, dass Sie Ihrem Nachfolger, der das, glaube ich, nicht so dringend sieht – der möchte ein Gesetz, das schon besteht, noch einmal beschließen, und zwar mit den sechs Monaten Grundwehrdienst –, sozusagen einen Schubser geben und ihm sagen: Das Innenministerium kriegt neue Hubschrauber, das Bundesheer wird jetzt auch die drei Black Hawk, für die wir jahrelang gekämpft haben, was aber leider damals am Finanzminister gescheitert ist, bekommen! (Beifall beim BZÖ.)

Ein letztes Wort zur Asyl- und Fremdenpolitik. Meine Damen und Herren, wir können durchaus stolz sein auf die Bilanz der letzten Gesetzgebungsperiode: minus 40 Prozent bei den Asylanträgen. Das heißt, durch das schärfere Asylgesetz ist eine stärkere Trennung von Missbrauch und berechtigter Asylsuche gelungen, Herr Kollege Öllinger.

Es ist vor allem so – und das war ja auch das Ziel –, dass diese Eintrittskarte, das Offert sozusagen, das durch die Schlepper, nicht durch die Flüchtlinge, gesetzt worden ist, jetzt weniger attraktiv ist, weil sie ganz genau wissen, dass bei uns eben keine offenen Grenzen herrschen und dass es nach jahrelangen Asylverfahren kein so leichtes Abtauchen in die Illegalität mehr gibt. (Abg. Öllinger: Die Schlepper sind immer einen Schritt voraus!)

Aber es gibt noch eine ganze Reihe von Altlasten, Altfällen, die sich über viele Jahre hingezogen haben. Das muss abgebaut werden, und zwar so rasch wie möglich, um auch verschiedene Härtefälle – wir haben ja auch dazu einen Antrag eingebracht – zu verhindern. Wir glauben, dass für eine Beschleunigung der Verfahren das von uns geforderte Bundesasylgericht II. Instanz unbedingt notwendig ist. Hier sollte man nicht warten, bis ein Verfassungskonvent oder jetzt diese Arbeitsgruppe irgendwelche Ergeb­nisse bringt – denn möglicherweise bringen sie auch keine Ergebnisse –, son­dern man soll dieses Bundesasylgericht so rasch wie möglich einsetzen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner und Kollegen betreffend rasche und deutliche Verkürzung der Asylverfahren

 


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