Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 1. September 2007 – unabhängig von einer allfälligen Verfassungsreform – Gesetzesentwürfe zur Schaffung eines Bundesasylgerichts als II. Instanz in Asylsachen und zur Straffung der Asylverfahren auf eine Gesamtdauer von maximal einem Jahr zu übermitteln, um eine durch den Verfassungsgerichtshof drohende undifferenzierte Legalisierung von Asylwerbern wegen langer Verfahrensdauer jedenfalls zu vermeiden.“
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Asyl ja, aber nur dem, der es wirklich benötigt. Dann sollen aber auch die Entscheidungen rasch passieren, um Härten zu vermeiden, aber auch um die Angebote zu minimieren, nach Österreich zu kommen und nach jahrelangen Asylverfahren dann in die Illegalität abzutauchen.
15.02
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden
Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing.
Westenthaler, Scheibner und Kollegen betreffend rasche und deutliche
Verkürzung der Asylverfahren
eingebracht im Zuge
der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses (70 d.B.) über das
Bundesfinanzgesetz 2007 (39 d.B.) – Kapitel 11
Der Nationalrat hat
schon im Juli 2005 einstimmig die Bundesregierung mit der raschen Schaffung
eines Bundesasylgerichts beauftragt, um eine deutliche Beschleunigung der
derzeit bis zu mehr als zehn Jahren verzögerbaren Asylverfahren zu erreichen.
Der Bundesminister
für Inneres hat nun im Innenausschuss am 20. März 2007 bzw. im
Unterausschuss des Budgetausschusses am 16. April 2007 mitgeteilt, beim Unabhängigen
Bundesasylsenat hielten sich Neuzugang und Rückstau gerade die Waage und
insgesamt würden seit Mitte 2006 gerade einmal mehr Verfahren
abgeschlossen als neu anfallen.
In der Beantwortung
einer schriftlichen Budget-Anfrage des BZÖ teilte der Bundesminister
für Inneres mit, dass derzeit (bei einem jährlichen Neuanfall von ca.
13.000 Anträgen pro Jahr) 38.607 Asylverfahren laufen. Die Zahl
überlanger Asylverfahren ist dramatisch: 423 laufen schon mehr als 9
Jahre, 15.466 3 bis 9 Jahre, 13.146 zwischen 1 und 3 Jahren und nur 8.572 ein
Jahr.
Der Bundesminister
für Inneres kündigte im Nationalrat trotzdem an, mit der Schaffung
des Bundesasylgerichts auf die angekündigte große Verfassungsreform
warten zu wollen. In Anbetracht des Verlaufs der Verfassungsreformdebatte in
den letzten Jahrzehnten und der Ergebnislosigkeit des
Österreich-Konvents und des ihm folgenden besonderen Ausschusses
lässt das keine rasche Erledigung dieses Vorhabens erwarten.
Erst die zweifelhafte Androhung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, jahrelang in Österreich aufhältigen Asylwerbern jedenfalls (und zwar unabhängig davon, ob
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