Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 711

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 1. September 2007 – unab­hängig von einer allfälligen Verfassungsreform – Gesetzesentwürfe zur Schaffung eines Bundesasylgerichts als II. Instanz in Asylsachen und zur Straffung der Asyl­verfahren auf eine Gesamtdauer von maximal einem Jahr zu übermitteln, um eine durch den Verfassungsgerichtshof drohende undifferenzierte Legalisierung von Asyl­wer­bern wegen langer Verfahrensdauer jedenfalls zu vermeiden.“

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Asyl ja, aber nur dem, der es wirklich benötigt. Dann sollen aber auch die Ent­scheidungen rasch passieren, um Härten zu vermeiden, aber auch um die Angebote zu minimieren, nach Österreich zu kommen und nach jahrelangen Asylverfahren dann in die Illegalität abzutauchen.

15.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Westenthaler, Scheibner und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner und Kollegen betreffend rasche und deutliche Verkürzung der Asylverfahren

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses (70 d.B.) über das Bundesfinanzgesetz 2007 (39 d.B.) – Kapitel 11

Der Nationalrat hat schon im Juli 2005 einstimmig die Bundesregierung mit der raschen Schaffung eines Bundesasylgerichts beauftragt, um eine deutliche Beschleuni­gung der derzeit bis zu mehr als zehn Jahren verzögerbaren Asylverfahren zu erreichen.

Der Bundesminister für Inneres hat nun im Innenausschuss am 20. März 2007 bzw. im Unterausschuss des Budgetausschusses am 16. April 2007 mitgeteilt, beim Unab­hängigen Bundesasylsenat hielten sich Neuzugang und Rückstau gerade die Waage und insgesamt würden seit Mitte 2006 gerade einmal mehr Verfahren abgeschlossen als neu anfallen.

In der Beantwortung einer schriftlichen Budget-Anfrage des BZÖ teilte der Bundes­minister für Inneres mit, dass derzeit (bei einem jährlichen Neuanfall von ca. 13.000 Anträgen pro Jahr) 38.607 Asylverfahren laufen. Die Zahl überlanger Asylverfahren ist dramatisch: 423 laufen schon mehr als 9 Jahre, 15.466 3 bis 9 Jahre, 13.146 zwischen 1 und 3 Jahren und nur 8.572 ein Jahr.

Der Bundesminister für Inneres kündigte im Nationalrat trotzdem an, mit der Schaffung des Bundesasylgerichts auf die angekündigte große Verfassungsreform warten zu wollen. In Anbetracht des Verlaufs der Verfassungsreformdebatte in den letzten Jahr­zehnten und der Ergebnislosigkeit des Österreich-Konvents und des ihm folgenden besonderen Ausschusses lässt das keine rasche Erledigung dieses Vorhabens erwarten.

Erst die zweifelhafte Androhung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, jahre­lang in Österreich aufhältigen Asylwerbern jedenfalls (und zwar unabhängig davon, ob


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