eingebracht im Zuge
der Debatte über das Bundesfinanzgesetz 2007 und Bundesfinanzgesetz
2008
Der Datenschutzrat hat
sich in seiner 174. Sitzung am 17. April 2007 eingehend mit dem belgischen
Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial
Telecommunications) und der Datenspiegelung der europäischen
Banktransaktionen in dessen US-Filiale sowie mit der Übermittlung von
Flugpassagierdaten in die USA (Passenger Name Records - PNR) ausführlich
auseinandergesetzt.
Im Juni 2006 wurde
aufgrund von Presseberichten bekannt, dass das US-Treasury zur Bekämpfung
des Terrorismus seit September 2001 Zugang zu SWIFT-Transaktionsdaten
(etwa 20 Mio. Bankdaten betreffend internationale Überweisungen pro Jahr)
hatte und diese mittels einer Software systematisch analysierte. Die
europäischen Bankkunden waren über diese Datenspiegelung und den
US-Datenzugriff nicht informiert.
Die Artikel 29-Gruppe
untersuchte daher die „SWIFT-Affäre“ und erklärte, dass
SWIFT und die Finanzinstitutionen (inkl. der Zentralbanken) für die
Verletzung von europäischem (Datenschutzrichtlinie) und belgischem
Datenschutzrecht verantwortlich seien. Sie forderte die sofortige Einstellung
der Datenübermittlung, die Klarstellung der Aufsicht der Zentralbanken
über SWIFT und die Information an alle Kunden der Finanzinstitutionen
über die Datenverarbeitung und die hiermit verbundenen Rechte. Auch die
Prüfung durch die belgische Datenschutzkommission führte zum
Ergebnis, dass datenschutzrechtliche Vorgaben verletzt worden sind.
Im Datenschutzrat
wurde zu „SWIFT“ festgehalten, dass im Zuge der Terrorismusbekämpfung
Informationen aus dem internationalen Zahlungsverkehr zu derartigen
Ermittlungen beitragen können, dass dabei aber jedenfalls „das Recht
auf Privatsphäre und Datenschutz zu respektieren ist und eine Weitergabe
der Daten nur auf einer strengen, verhältnismäßigen und
transparenten Rechtsgrundlage möglich sein kann“.
Der Datenschutzrat
regte daher einstimmig an, eine Informationsverpflichtung der Banken
gegenüber ihren Bankkunden hinsichtlich der Verwendung ihrer Daten durch
SWIFT durchzusetzen. Darüber hinaus sollten auch Überlegungen
dahingehend angestellt werden, mittelfristig ein alternatives
europäisches Zahlungssystem aufzubauen, um die bestehende Monopolstellung
von SWIFT hintanzuhalten.
Gleichzeitig ist es
aus der Sicht des Datenschutzrates im neu auszuverhandelnden Abkommen mit den
USA über die Verarbeitung bzw. die Übermittlung der Fluggastdatensätze
die Verankerung eines adäquaten Datenschutzniveaus unerlässlich:
„Es ist unabdingbar, dass auch bei derartigen Eingriffen der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit zu wahren ist. Eine
Unterschreitung des – ohnedies schon niedrigen – Datenschutzniveaus,
wie es im derzeitigen Interimsabkommen mit den USA festgelegt ist
(„Undertakings“), kann nicht akzeptabel sein.“
In beiden Fällen
– SWIFT und Flugpassagierdaten – hat das Europäische Parlament
eine Entschließung verabschiedet und konkrete Forderungen gegenüber
dem Rat und der EU-Kommission erhoben.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die jeweils zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden ersucht, die Beschlüsse des Datenschutzrates und die Entschließung des Euro-
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