Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 743

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eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesfinanzgesetz 2007 und Bundes­finanz­gesetz 2008

Der Datenschutzrat hat sich in seiner 174. Sitzung am 17. April 2007 eingehend mit dem belgischen Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) und der Datenspiegelung der europäischen Banktransaktionen in dessen US-Filiale sowie mit der Übermittlung von Flugpassagierdaten in die USA (Passenger Name Records - PNR) ausführlich auseinandergesetzt.

Im Juni 2006 wurde aufgrund von Presseberichten bekannt, dass das US-Treasury zur Bekämpfung des Terrorismus seit September 2001 Zugang zu SWIFT-Trans­aktions­daten (etwa 20 Mio. Bankdaten betreffend internationale Überweisungen pro Jahr) hatte und diese mittels einer Software systematisch analysierte. Die europäischen Bankkunden waren über diese Datenspiegelung und den US-Datenzugriff nicht informiert.

Die Artikel 29-Gruppe untersuchte daher die „SWIFT-Affäre“ und erklärte, dass SWIFT und die Finanzinstitutionen (inkl. der Zentralbanken) für die Verletzung von euro­päischem (Datenschutzrichtlinie) und belgischem Datenschutzrecht verantwortlich seien. Sie forderte die sofortige Einstellung der Datenübermittlung, die Klarstellung der Aufsicht der Zentralbanken über SWIFT und die Information an alle Kunden der Finanzinstitutionen über die Datenverarbeitung und die hiermit verbundenen Rechte. Auch die Prüfung durch die belgische Datenschutzkommission führte zum Ergebnis, dass datenschutzrechtliche Vorgaben verletzt worden sind.

Im Datenschutzrat wurde zu „SWIFT“ festgehalten, dass im Zuge der Terrorismus­bekämpfung Informationen aus dem internationalen Zahlungsverkehr zu derartigen Ermittlungen beitragen können, dass dabei aber jedenfalls „das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz zu respektieren ist und eine Weitergabe der Daten nur auf einer strengen, verhältnismäßigen und transparenten Rechtsgrundlage möglich sein kann“.

Der Datenschutzrat regte daher einstimmig an, eine Informationsverpflichtung der Banken gegenüber ihren Bankkunden hinsichtlich der Verwendung ihrer Daten durch SWIFT durchzusetzen. Darüber hinaus sollten auch Überlegungen dahingehend ange­stellt werden, mittelfristig ein alternatives europäisches Zahlungssystem aufzubauen, um die bestehende Monopolstellung von SWIFT hintanzuhalten.

Gleichzeitig ist es aus der Sicht des Datenschutzrates im neu auszuverhandelnden Abkommen mit den USA über die Verarbeitung bzw. die Übermittlung der Fluggast­daten­sätze die Verankerung eines adäquaten Datenschutzniveaus unerlässlich: „Es ist unabdingbar, dass auch bei derartigen Eingriffen der Grundsatz der Verhältnis­mäßigkeit zu wahren ist. Eine Unterschreitung des – ohnedies schon niedrigen – Datenschutzniveaus, wie es im derzeitigen Interimsabkommen mit den USA festgelegt ist („Undertakings“), kann nicht akzeptabel sein.“

In beiden Fällen – SWIFT und Flugpassagierdaten – hat das Europäische Parlament eine Entschließung verabschiedet und konkrete Forderungen gegenüber dem Rat und der EU-Kommission erhoben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die jeweils zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden ersucht, die Beschlüsse des Datenschutzrates und die Entschließung des Euro-


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