Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 35

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in der Tageszeitung „Presse“ veröffentlicht worden ist, zum Beispiel!), die man sich nur anschauen und die man auch aufnehmen muss, belegt; man muss nur versuchen, die richtigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

Ich darf den Damen und Herren von der FPÖ etwa die Studie „Befunde zur Integration von AusländerInnen in Österreich“ nahebringen, von Felderer, Hofer, Schuh und Stroh­ner, aus dem Oktober 2004, und darf daraus zitieren:

„Dies bedeutet“ – so schlussfolgern die Autoren –, „dass Immigration aufgrund der vor­teilhafteren Altersstruktur der ImmigrantInnen einen Nettobeitrag zum Sozialsystem leistet. Dies wird als der direkte Beitrag der Immigration bezeichnet.“

In einer ähnlichen Studie aus dem Jahre 2004, von Frau Professor Dr. Gudrun Biffl vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung, heißt es – ich zitiere –:

„Das war der Hintergrund für die Untersuchung des Effekts der Migrationen auf das ös­terreichische Wohlfahrtssystem in den 1990er Jahren ... Die Forschungsergebnisse legen nahe, dass sich die Einzahlungen der MigrantInnen in das Sozialversicherungs­system und die Auszahlungen an sie in Summe in den 1990er Jahren mehr oder weni­ger die Waage hielten.“ (Abg. Strache: Die Tageszeitung „Presse“ hat eine völlig ande­re Studie veröffentlicht!)

Weiters heißt es dann als Begründung dafür – im Gegensatz dazu, was Sie, geschätz­ter Herr Klubvorsitzender Strache, ja auch über die unterschiedliche Arbeitslosigkeits­belastung formuliert haben –, dass die durchschnittliche Dauer einer Arbeitslosigkeits­periode unter den AusländerInnen geringer ist – Herr Klubobmann Strache, das ist vielleicht interessant für Sie – als unter Einheimischen, da nur Personen mit einem Be­freiungsschein oder einem Niederlassungsnachweis den InländerInnen gleichgestellt sind. Dieses Faktum erklärt, warum die Auszahlungen im Bereich der Arbeitslosenun­terstützung zwischen Aus- und InländerInnen pro Kopf im Schnitt nur geringfügig aus­einanderliegen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Weiters ist dann hier auch die Schlussfolgerung, dass weitere Untersuchungen – die Sie auch fordern – immer einen besonderen Zusammenhang berücksichtigen müssen, denn – ich zitiere –:

„Eine Antwort auf die Frage der Größenordnung des Netto-Effekts der Zuwanderung auf Sozialbudgets, die zu jeder Zeit und in jeder Konstellation Gültigkeit hat, kann nur unter ganz bestimmten Annahmen gegeben werden. Das ist damit zu erklären, dass der Effekt von der Struktur der Zuwanderung (Alter, Geschlecht, Qualifikation, migrati­onspolitischer Status) zum Zeitpunkt der Zuwanderung ebenso abhängt wie von der Entwicklung des Einkommens und der Familiensituation während des Aufenthalts so­wie von der Lebenserwartung.“

Die Wirklichkeit ist halt oftmals ein bisschen schattierter, ein bisschen vielfältiger, als man das mit einer zu eindimensionalen Vorstellungsweise nachvollziehen kann. (Abg. Dr. Graf: Haben Sie auch eine eigene Meinung?)

Die Schlussfolgerung, die Professor Biffl hier zieht, ist – und damit beende ich die Zita­te –:

„Wenn wir uns die Struktur der Zuwanderung nach Österreich vor Augen führen, zah­len MigrantInnen derzeit im Schnitt etwa gleich viel in die Sozialbudgets ein, als sie herausnehmen. Das sollte angesichts der vergleichsweise geringen Umverteilungswir­kung des österreichischen Sozialversicherungssystems  nicht sonderlich überra­schen.“ (Abg. Ing. Westenthaler: Vielleicht sollte der Professor Sozialminister wer­den! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

 


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