haben mit „Trauertag“ –, dass die FPÖ nicht Dritter, sondern Vierter wurde und dass die Grünen mit rund 500 Stimmen den dritten Platz erreicht haben.
Und nachdem das so war, hat es hier dann bei der Besetzung des Parlamentspräsidiums Vertreter der SPÖ, der ÖVP und der Grünen gegeben, die hier Platz genommen haben nach einer Wahl, nachdem sie auch gewählt wurden. Nach dem gleichen System ist im Endeffekt auch bei der Volksanwaltschaft vorzugehen. Und daher habe ich von Anfang an eigentlich diese Diskussion nie verstanden, denn der Souverän, der Wähler, hat im Endeffekt entschieden, wer Dritter und wer Vierter geworden ist.
Das, glaube ich, ist das Ausschlaggebende, und wenn es vielleicht hilft, kann man das einmal bei einer Novellierung noch klarer festlegen, als es letztendlich aus dem Willen des Gesetzgebers ohnehin erkennbar war.
Aber eines sei noch hinzugefügt: Natürlich war das, was die Grünen vor Jahren einmal gesagt haben und wo sie das alles in Frage gestellt haben – und heute, wo sie selbst eine Kandidatin haben, das nicht mehr in Frage stellen –, auch nicht in Ordnung. Und die Kritik, die hier anzubringen ist, ist selbstverständlich auch berechtigt.
Wenn das BZÖ von „Murks“ redet, das quasi als Geburtshelfer den ideellen Gesamtmurks gehabt hat und faktisch als das Symbol für Murks gilt, was ihre Regierungsbeteiligung betrifft, dann kann ich nur milde lächeln, denn das ist ja wohl absurd: Eine Diskussion, wo wir versucht haben, hier im Haus einen klaren Weg zu finden – und ihn auch dann gefunden haben –, als „Murks“ herunterzumachen, dafür fehlt mir einfach jegliches Verständnis.
Noch etwas sei hinzugefügt: Wenn die ÖVP eine Halbzeitlösung vorschlägt, so muss ich sagen, diese Selbstlosigkeit hat die ÖVP natürlich nur, wenn es zwei Parteien betrifft, wo sie nicht dabei ist. Ich warte jetzt auf den historischen Moment, wo die ÖVP einmal wieder Mandatsgleichheit mit – sagen wir – den Grünen oder den Blauen hat und dann auch diese Selbstlosigkeit ausbricht und die ÖVP sagt: Da sind wir gerne bereit, zu teilen, denn das ist ja in der Tradition unserer Partei, dass wir gerne teilen, wenn es um Posten, um Macht, um Einfluss und um Funktionen geht, das ist ja praktisch schon in den ÖVP-Statuten verankert! – Da kann ich nur lachen! Genauso wie über die These: Bevor ich mich in die Diskussion kontroversiell einmische, machen wir halt vier Volksanwälte! Der Steuerzahler wird es schon zahlen. Oder machen wir halt immer so viele Volksanwälte, wie es Parteien hier herinnen gibt! Der Steuerzahler wird es schon zahlen. – Das haben übrigens alle anderen Parteien abgelehnt in der Präsidiale. Ich finde, das waren unernste Vorschläge. Und dass Herr Abgeordneter Grillitsch diese unernsten Vorschläge noch einmal wiederholt hat, spricht in der Tat nicht für ihn.
Damit ist, glaube ich, zu der Diskussion im Wesentlichen alles gesagt.
Worum es hier geht, das ist, dass hier eine Einrichtung neu
bestellt wird, die für die Bürgerinnen und Bürger in ihrer
Vertretung gegenüber der Verwaltung von größtem Interesse ist.
Gott sei Dank wird das auch immer wieder im Fernsehen gebracht, wenn es um ganz
spezielle Fälle geht. Ich glaube, dass die Volksanwälte, die bislang
ihre Tätigkeit verrichtet haben, sehr, sehr gut gearbeitet haben, und wir
hätten durchaus auch einen Vertreter der FPÖ gewählt. Es haben
halt einfach die Stimmen dazu gefehlt! (Abg.
Ing. Westenthaler: Wollten Sie
nicht den Stadler einmal absetzen?)
Daher sind wir bereit, diesen Dreiervorschlag selbstverständlich zu unterstützen. Unser Kandidat ist Peter Kostelka, der schon bisher Volksanwalt war, der seine Arbeit exzellent verrichtet hat, der auch international in der Vereinigung der Volksanwälte und Ombudsleute einen hervorragenden Ruf hat, der für die Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft in den neuen Demokratien ausgezeichnete Arbeit geleistet hat und den wir mit großer Freude und mit wirklichem Stolz hier noch einmal als Kandidaten einge-
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