Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 66

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bracht haben. Wir hoffen selbstverständlich, dass er innerhalb dieses Dreiervorschlags auch gewählt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auch noch die gute Zusammenarbeit zwischen Nationalrat und Volksan­waltschaft herausstreichen, die wirklich funktioniert. Wir haben ja auch einen ständigen Ausschuss für die Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft gebildet.

Ein großes Anliegen ist uns auch die Kooperation, die es zwischen dem Petitionsaus­schuss und den Volksanwälten gibt, die ebenfalls ausgezeichnet ist. Und was noch wichtig ist: Dass aus der Alltagsarbeit der Volksanwälte Anregungen zur Verbesserung der Gesetze auch hier Eingang gefunden haben und in Zukunft Eingang finden wer­den.

Das war 1989 ein wirklicher Meilenstein im Vertreten der Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber einer Verwaltung, die damals oft als abgehoben empfunden wurde und wo wir damit, glaube ich, wirklich große Fortschritte erreicht haben, um die Bürgernähe des Parlaments – und die Volksanwaltschaft ist eine Einrichtung dessen –, um das Bemühen der Politik, dass man hier auch wirklich seine Interessen durchsetzt, unter Beweis zu stellen.

Daher halte ich das für eine ganz wichtige Einrichtung, aber auch für eine wichtige Dis­kussion, die heute geführt wird. Ich werde daher mit großer Freude diesem Dreiervor­schlag zustimmen, wünsche den dann gewählten drei Volksanwälten alles Gute und hoffe, dass sie ihre Arbeit gut verrichten im Interesse Österreichs, der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der SPÖ.)

10.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


10.54.20

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Drei einleitende Bemerkungen zur Stille in den freiheitlichen Rei­hen. Erstens: Wer hinausgeht, muss auch wieder hereinkommen. Ich wette, sie kom­men wieder.

Zweitens: Wenn man einen Protest macht, dann sollte das auch halten. Leider ist die FPÖ an der Geschäftsordnung gescheitert, und damit am eigenen Protest, denn es wäre ein Einfaches gewesen, einen Rückverweisungsantrag einzubringen, geschäfts­ordnungskonform. Aber irgendeinen Antrag, der gar kein Antrag ist, ein Irgendetwas einzubringen und zur Abstimmung vorzulegen, so kann man es nicht machen! Und deswegen, glaube ich, ist es auch richtig, dass sie hinausgegangen sind und sich zur Strafe ein bisschen ins Winkerl stellen und darüber nachdenken. Das ist auch völlig richtig, dass sie das machen. (Beifall beim BZÖ.)

Und noch etwas – sie hören ja an den Lautsprechern zu – zum Herrn Kollegen Stra­che. Er muss schon auch überlegen, was eigentlich der Grund ist, warum er heute so streiten muss um diesen Volksanwalt: Weil seine Partei eben leider nicht dritte Kraft geworden ist, und weil unter seiner Führung das dritte Lager leider zum vierten Lager geworden ist. Sonst hätte er sich den Streit erspart. Das muss man auch einmal sagen, auch den vielen Zuhörern und Zuschauern an den Fernsehgeräten, dass das eben so ist. Und daher kann man ihm leider auch nicht helfen, wenn er jetzt den Saal verlässt.

Zur Debatte selbst.

Ich zitiere: „... meine Damen und Herren der ... ,Volksanwälte-Proporzfraktionen‘: ...“, „Wollen wir Parteianwälte oder Volksanwälte?“

 


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