Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 76

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Wenn man das Argument wirklich ernst nimmt, ungestört arbeiten zu wollen, dann muss man auch dazusagen, dass die Landtagswahlen – ob in Niederösterreich oder Oberösterreich – sehr oft politische Projekte auf Bundesebene blockieren und verzö­gern, weil einem Landeshauptmann im Moment etwas nicht zuzumuten ist. – Das alles hat gefehlt.

Es gibt im Übrigen auch keinen Ausbau der direkt-demokratischen Instrumente. Es war nicht einmal möglich, das Thema Verfall der Volksbegehren am Ende der Legislatur­periode in diese Novelle mit hineinzunehmen. Es ist auch sehr bedauerlich, dass es zu diesem Machtausbau, der traditionellerweise mit einer längeren Legislaturperiode der Regierung zur Verfügung steht und die Regierung in ihrer Machtausübung stärkt, keinen Ausgleich gibt – in Form eines Ausbaus, einer Erweiterung der Kontroll- und Minderheitenrechte in diesem Haus. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzei­chen.)

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abg. Glawischnig-Piesczek, Kollegen und Kolleginnen betreffend den Ausschuss­bericht 94 d.B.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichts 94 d.B., wird geändert wie folgt:

1. Es entfällt die Zif 10. Die folgenden Ziffern werden angepasst.

2. Es entfällt in Zif 25 (alt) Art 151 Abs 36 die Zif 2.

Begründung:

Ziff 10 des Gesetzesentwurfs des Ausschussberichtes hat im wesentlichen die Verlän­gerung der Legislaturperiode des Nationalrats von 4 auf 5 Jahre zum Gegenstand. Zif 25 Art 151 Abs 36 Zif 2 betrifft das Inkrafttreten dieser Neuerung.

Die Verlängerung der Legislaturperiode wird abgelehnt, weil sie eine Beschneidung de­mokratischer Rechte darstellt.

*****

Das bedeutet, die Legislaturperiode soll auf vier Jahre – wie seit 1920 – in Österreich weiterbestehen bleiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Graf: Wollen Sie die Briefwahl?)

11.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Glawischnig-Pies­czek verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.28.24

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Hohes Haus! Ich glaube, dass es eine


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