Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 77

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sehr bedeutende Veränderung des Wahlrechtes ist, die wir heute hier beschließen und ich bin ganz im Gegensatz zu meiner Vorrednerin der Überzeugung, dass über alle Themen sehr lange diskutiert wurde. Ich habe mir die Mühe gemacht, in Zeitungsarti­keln aus dem Jahre 2004 – eigentlich seit dem Jahr 2000 – hinsichtlich der Verlänge­rung der Legislaturperiode nachzulesen.

Und da sind wir ja schon beim Kernthema dieser Wahlrechtsreform: Bereits seit dem Jahr 1998 ist dieses Thema laufend in den Medien und auch laufend von Vertretern der ÖVP und SPÖ diskutiert worden. Ganz besonders diskutiert wurde es im Jahr 2004 im zuständigen Konventsausschuss. Da hat es mehrere Wortmeldungen gegeben. Auch damals ist es von manchen Medien kritisch und von anderen Medien sehr vorteil­haft beleuchtet worden. Das heißt, diese Diskussion ist seit dem Jahr 1998 im Gange, wurde im entsprechenden Konventsausschuss weitergeführt, in der Öffentlichkeit ge­führt und jetzt zu einem Ergebnis gebracht.

Zu dem Ergebnis kann man stehen, wie man will. Natürlich kann man eine Festlegung von Jahreszahlen für eine Wahlperiode immer in der einen oder anderen Richtung se­hen.

Ich glaube, dass es vernünftig ist, dass die Dauer alle Legislaturperioden – beginnend mit der europäischen Ebene, wo sie fünf Jahre beträgt, über die Bundesebene, wo sie dann fünf Jahre beträgt, über die Landesebene, wo sie – mit Ausnahme von Oberös­terreich – dann ebenfalls fünf Jahre beträgt, bis zur Gemeindeebene, wo sie zum größ­ten Teil auch fünf Jahre beträgt – fünf Jahre betragen soll, damit man zu einer Verein­heitlichung und zu einer rechtsdogmatischen Angleichung dieser Legislaturperioden kommt, sodass man hier nicht alleine steht mit diesen demokratiepolitischen Vorhaben, sondern europäische Ebene, Bundesebene, Landesebene und kommunale Ebene ver­einheitlicht. – Ich glaube, das ist vernünftig.

Dadurch wird der Wähler kaum in seinen Möglichkeiten eingeschränkt, weil es derzeit so ist, dass jedes Jahr von Wahlkämpfern eine Wahl zu schlagen ist beziehungsweise von den Wählern zu wählen ist, weil Bundespräsidentenwahlen, die Wahl zum Natio­nalrat, die Wahl zum Europaparlament, die Wahl zu den Landtagen und Kommunal­wahlen als Minimum fünf Wahlen bedeuten (Abg. Dr. Graf: Aber der Bundespräsident ist sechs Jahre!) – da rede ich noch gar nicht von den Wahlen zu den Interessenver­tretungen! Ich glaube, dass die dogmatische Angleichung hier sinnvoller ist als die Ein­schränkung dieses einen Jahres. (Abg. Dr. Graf: Aber es gibt so viele, die sechs Jahre haben!)

Wir kommen zu den beiden anderen Themen, die hier auch behandelt werden, das sind die Themen der Reduktion des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre beziehungsweise die des passiven Wahlalters auf 18 Jahre – ich glaube, auch damit ist eine lange Dis­kussion einhergegangen –: Ich finde es vernünftig, dass Menschen, die Steuern zahlen dürfen, auch darüber bestimmen können, was mit ihren Steuergeldern geschehen soll. Es ist daher nur recht und billig, dass ich, wenn ich an diesem Kreislauf teilnehme, auch jene Vertreter wählen kann, die dann bestimmen, was sie mit meinem Steuergeld machen wollen. Ich halte diese Senkung des Wahlalters für äußerst vernünftig.

Sie bedeutet in diesem Gesamtpaket aber auch eine Ausdehnung des Wahlkreises um etwa 180 000 Personen, sodass man bei diesem Paket nicht davon sprechen kann, dass die Demokratie eingeschränkt wurde, weil es auf der anderen Seite zu einer Er­weiterung des Personenkreises führt, der zur Wahl zugelassen wird. Ich halte es für ausgewogen und äußerst vernünftig, dass man hier dann auch eine größere Bevölke­rungsschicht in die Wahlen hereinholt. (Abg. Dr. Graf: Wollen Sie, dass Mindestrentner nicht wählen dürfen? – Die zahlen keine Steuern!)

 


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