Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 83

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Bisher war es sehr kompliziert – und das muss man schon auch dazu sagen, wenn einige heute beklagen, dass manche Elemente hier ein Weniger an Mitbestimmung enthalten. Da ist genau das Gegenteil der Fall! Wir haben heute ungefähr 300 000, 350 000 – Schätzung – Auslandsösterreicher. Davon sind zwischen 50 000 und 60 000 bei den Botschaften oder Generalkonsulaten registriert. Davon haben aber nur 19 000 überhaupt eine Wahlkarte bei der letzten Nationalratswahl in Anspruch genommen. 8 000 davon sind aus Formmangel abgelehnt worden, weil es eben sehr kompliziert ist. Man braucht einen eigenen Zeugen, die Passnummer wird notiert, und, und, und. Man sieht da sehr deutlich, dass diesbezüglich Nachholbedarf für eine Demokratie gegeben ist.

Das Argument, dass das verfassungsrechtlich problematisch sei, ist geradezu absurd, denn wir schaffen ja heute eine verfassungsrechtliche Möglichkeit für diese Briefwahl, die damit ausdrücklich vom Verfassungsgeber gewünscht ist. Damit sind diese Beden­ken hinfällig. Was neu ist: Bisher hatten ja Landtagswähler oder Gemeinderatswähler überhaupt keine Möglichkeit, ihr Stimmrecht abzugeben, wenn sie am Wahltag nicht in ihrem Bundesland oder nicht in ihrer Gemeinde gewesen sind. Das heißt, es ist eine dramatische Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten, dass man jetzt mittels Briefwahl an diesen Wahlen teilnehmen kann. – Keiner muss, jeder darf, keine Zeugen mehr, aber eine eidesstattliche Erklärung, die natürlich auch strafrechtlich sanktioniert wird, wenn nicht eingehalten wird, dass das persönliche und geheime Wahlrecht aus­geübt wurde. Aus meiner Sicht ein absolutes Ja, ein klares Ja zu dieser Weiterentwick­lung.

Das zweite interessante und wichtige umstrittenere Thema ist die Senkung des aktiven und des passiven Wahlrechts. Wir senken – und da sind wir wirklich Pioniere in Euro­pa – das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre, und das passive Wahlrecht wird ebenfalls ge­senkt. Übrigens danke auch an die jungen Abgeordneten, an Silvia Fuhrmann und die anderen Abgeordneten aus den anderen Fraktionen, die mitgegangen sind, damit wir eine deutliche Senkung des aktiven und passiven Wahlalters vornehmen können. Das ist wirklich eine Premiere in Europa.

Eines muss man dazu sagen, das ist natürlich noch nicht durch – da ist etwa ein Viertel der Bevölkerung gegeben, die das nachhaltig begrüßt –: Ein großer Teil ist und bleibt skeptisch. Daher muss man auch offen sagen, mit Volksabstimmungen ist es so eine Sache. Bei der Briefwahl würde es locker durchgehen. Bei der Senkung auf 16 Jahre wäre das wahrscheinlich eine sehr viel schwierigere Sache. Aber ich glaube, dass der Verfassungsgeber hier durchaus die Verantwortung auf sich nehmen soll, dass wir hier den Jugendlichen, den jungen Wählern eine Möglichkeit geben, in die demokratische Mitbestimmung hineinzuwachsen.

Das heißt natürlich, dass wir uns als politische Parteien auch anstrengen müssen, vor allem die Jugendorganisationen, dass wir den heute 14-Jährigen, die bei der nächsten Europawahl im Jahr 2009 stimmberechtigt sind, und den heute 13-Jährigen, die bei der nächsten Nationalratswahl im Jahr 2010 – vermutlich – wählen werden, auch wirklich Angebote machen, dass sie interessiert werden. Das ist auch eine Bringschuld und nicht nur eine Holschuld. Wir sind jedenfalls dazu bereit und tragen daher auch diesen Teil des Beschlusses mit. (Beifall bei der ÖVP.)

Ob es Folgediskussionen geben wird, wird eine interessante Frage sein – nicht für heute –, nämlich wie Wählen mit 16 eigentlich ist. In anderen Bereichen wie etwa dem Führerschein ist ein anderes Alter, 18, gegeben. Die vorgezogene Lenkerberechtigung kann mit 17 erworben werden. Die Strafmündigkeit besteht heute mit 18. Und einen besonderen ... (Abg. Mag. Wurm: 14!) – Ja, die volle Strafmündigkeit mit 18, und dazu noch bis 21 besondere Milderungsgründe. Ich sage nur dazu, dass diese Dinge natür-


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