Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 126

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werden, und natürlich auch die Vereine, die ihre Aktivitäten den Kindern so richtig schmackhaft machen können!

Also rundherum alles bestens in der Bundes-Sportförderung, und mit der Erhöhung dieser Mittel, die speziell bewegungsfördernden Gesundheitsmaßnahmen gewidmet sind, ist das ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

Zum Schluss möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen. Ich bitte, diesen dann auf Grund seinen Umfanges kopieren und verteilen zu lassen. Ich werden ihn nur in den Grundzügen erläutern.

Es geht darum, dass erstens im § 10 Abs. 1 Ziffer 1 des Bundes-Sportförderungsgeset­zes der Prozentsatz „3 vH“ für die Förderung von innovativen Sportprojekten durch den Prozentsatz „6 vH“ ersetzt wird und dass zweitens im § 10 Abs. 1h an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben 1 vH verteilt beziehungs­weise dieser gewidmet werden.

Das heißt, dass dann erfreulicherweise die nationale Anti-Doping-Agentur, mit der wir uns im nächsten Kapitel beschäftigen werden, doppelt so viel Geld wie bisher zur Ver­fügung haben wird. (Beifall bei der ÖVP.)

14.01


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Peter Haubner, Brosz, Zanger, Ing. Westenthaler auch schriftlich überreicht wurde, genügend unter­stützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

In Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird der Antrag auch dem Ste­nographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Peter Haubner, Brosz, Zanger, Westenthaler Kollegin­nen und Kollegen zum Bericht des Sportausschusses in 104 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben bezeichnete Gesetzesentwurf in 104 der Beilagen wird wie folgt geändert:

Ziffer 1 lautet:

1. In § 8 Abs. 1 Z 3 wird die Wortfolge „gemäß §§ 22 und 24“ durch die Wortfolge „des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007“ ersetzt.“

Nach Ziffer 1 wird folgende Ziffer 1a eingefügt:

1a. In § 10 Abs. 1 werden in Z 1, Einleitungssatz, der Prozentsatz „10 vH“ durch den Prozentsatz „14 vH“ und in Z 1 lit. d der Prozentsatz „3 vH“ durch den Prozentsatz „6 vH“ und in Z 2 der Prozentsatz „90 vH“ durch den Prozentsatz „86 vH“ ersetzt.

Ziffer 2 lautet:

2. In § 10 Abs. 1 Z 1 lit. e entfällt die Wortfolge „, für die Kosten der Unabhängigen Schiedskommission gemäß § 23“; weiters werden in Z 1 lit. g der Strichpunkt durch einen Beistrich sowie in Z 5 lit. a sublit. bb, lit. b und c das Zitat „§ 15“ durch das Zitat


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