Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 127

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„§ 2 Abs. 1 und 2 Anti-Doping-Bundesgesetz 2007“ ersetzt; in Z 1 wird folgende lit. h angefügt:

„h) 1 vH an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (§ 4 Anti-Doping-Bundesge­setz 2007) zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben;“

Ziffer 5 lautet:

5. § 19 (neu) wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Es treten mit 1. Juli 2007 § 8 Abs. 1 Z 3, Z 5 lit. a sublit. bb, lit. b und c, die Bezeichnung des 5. Abschnittes und §§ 14 bis 19, mit 1. Jänner 2008 § 10 Abs. 1 Z 1, Einleitungssatz, lit.d und h sowie Z 2 und mit 1. Juli 2008 § 10 Abs. 1 Z 1 lit. e in der Fassung BGBl. I Nr. XXXX/2007 in Kraft.“

Begründung

Die vorgesehenen Änderungen sind dadurch bedingt, dass für die Verbesserung der Finanzierung der Unabhängigen Doping-Kontrolleinrichtung (§ 4 Anti-Doping-Bundes­gesetz) und damit für die Intensivierung der Doping-Kontrollen und der Maßnahmen zur Doping-Prävention 1 % der Besonderen Bundessportförderungsmittel zweckgebun­den werden sollen.

Derzeit (auf Basis Jahresabschluss 2006) setzt sich nämlich das Jahresbudget der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung (ÖADC) wie folgt zusammen:

Mitgliedsbeitrag Bundesländer:                                                                                      198.000 Euro

Mitgliedsbeitrag Bund:                                                                                                        198.000 Euro

Besondere Bundes-Sportförderungsmittel der BSO:                                               44.000 Euro

Bundesbeitrag für die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz:                          27.000 Euro

Aufwandsersatz des Bundes für die Aufgaben nach

dem Arzneimittelgesetz:                                                                                                         8.000 Euro

Aufwandsersatz des Bundes für die Wahrnehmung

internationaler Aufgaben:                                                                                                      20.000 Euro

Ersatz des WADA Mitgliedsbeitrages durch den Bund:                                         80.000 Euro

Gesamt:                                                                                                                                    575.000 Euro

1 % der Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln werden den Budgetrahmen um rund 556.000 Euro erhöhen (1 % Besondere Bundes-Sportförderungsmitteln sind rund 600.000 Euro abzüglich 44.000 Euro des BSO Anteils aus den Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln). Dadurch wird die finanzielle Ausstattung der Unabhängigen Doping-Kontrolleinrichtung beinahe verdoppelt werden.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


14.01.30

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Ich freue mich, sagen zu können, dass wir dieser Gesetzesänderung vorbehalt-


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