„§ 2 Abs. 1
und 2 Anti-Doping-Bundesgesetz 2007“ ersetzt; in Z 1 wird folgende
lit. h angefügt:
„h) 1 vH an die
Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung (§ 4 Anti-Doping-Bundesgesetz 2007)
zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben;“
Ziffer 5 lautet:
5. § 19 (neu)
wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Es treten
mit 1. Juli 2007 § 8 Abs. 1 Z 3, Z 5 lit. a sublit. bb, lit. b und c, die
Bezeichnung des 5. Abschnittes und §§ 14 bis 19, mit 1. Jänner
2008 § 10 Abs. 1 Z 1, Einleitungssatz, lit.d und h sowie Z 2 und
mit 1. Juli 2008 § 10 Abs. 1 Z 1 lit. e in der Fassung
BGBl. I Nr. XXXX/2007 in Kraft.“
Begründung
Die vorgesehenen
Änderungen sind dadurch bedingt, dass für die Verbesserung der
Finanzierung der Unabhängigen Doping-Kontrolleinrichtung (§ 4
Anti-Doping-Bundesgesetz) und damit für die Intensivierung der
Doping-Kontrollen und der Maßnahmen zur Doping-Prävention 1 % der
Besonderen Bundessportförderungsmittel zweckgebunden werden sollen.
Derzeit (auf Basis
Jahresabschluss 2006) setzt sich nämlich das Jahresbudget der Unabhängigen
Dopingkontrolleinrichtung (ÖADC) wie folgt zusammen:
Mitgliedsbeitrag Bundesländer: 198.000 Euro
Mitgliedsbeitrag Bund: 198.000 Euro
Besondere Bundes-Sportförderungsmittel der BSO: 44.000 Euro
Bundesbeitrag für die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz: 27.000 Euro
Aufwandsersatz des
Bundes für die Aufgaben nach
dem Arzneimittelgesetz: 8.000 Euro
Aufwandsersatz des
Bundes für die Wahrnehmung
internationaler Aufgaben: 20.000 Euro
Ersatz des WADA Mitgliedsbeitrages durch den Bund: 80.000 Euro
Gesamt: 575.000 Euro
1 % der
Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln werden den Budgetrahmen um rund
556.000 Euro erhöhen (1 % Besondere
Bundes-Sportförderungsmitteln sind rund 600.000 Euro abzüglich 44.000
Euro des BSO Anteils aus den Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln).
Dadurch wird die finanzielle Ausstattung der Unabhängigen
Doping-Kontrolleinrichtung beinahe verdoppelt werden.
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.01
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich freue mich, sagen zu können, dass wir dieser Gesetzesänderung vorbehalt-
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