Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 198

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des Althaus- und Altwohnungsbestandes zu fördern. Die organisatorische Abwicklung soll auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips über die Bundesländer erfolgen.“

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Meine Damen und Herren! Wir müssen uns nicht entscheiden, ob wir auf erneuerbare Quellen umsteigen wollen, sondern wir müssen uns entscheiden, wann wir das tun wollen. Es ist klüger, diese Weichenstellung sehr früh vorzunehmen. Denn fossil-ato­mare Energieträger ... (Abg. Hornek: Das ist schon passiert!) – Das ist nicht passiert, bitte! Sie sollten wissen, dass, wenn Russland heute den Gashahn abdreht, 60 Prozent der Haushalte in Österreich ohne Energie bleiben! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Bitte informieren Sie sich, lesen Sie ein bisschen nach, denken Sie nach! Dann werden Sie sehen, dass das, was ich sage, auch so den Tatsachen entspricht. (Beifall bei der FPÖ.)

17.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die drei von Herrn Abgeordnetem Hofer und weiteren Abgeordneten der FPÖ eingebrachten Entschließungsanträge sind alle aus­reichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneter Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend die Einsetzung eines Klimaschutzbeauftragten, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Um­weltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz über die Errich­tung des Klima- und Energiefonds - Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.) in der 24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007

Die CO2-Emissionen Österreichs sind entgegen allen Beteuerungen, Plänen und Ver­sprechen der Politik in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Klimaschutz ist eine Querschnittmaterie, die viele Bereiche betrifft und ressortübergreifend wirksam wird.

Deshalb ist die Einsetzung eines unabhängigen Experten als Klimaschutzbeauftragten eine kluge und sinnvolle Maßnahme. Dieser Klimaschutzbeauftragte soll ressortüber­greifend die notwendigen Maßnahmen in Sachen Klimaschutz koordinieren und frei von parteipolitischen Zwängen auch öffentlich auf Missstände und Korrekturbedarf bei der Zielerreichung in Sachen Klimaschutz aufmerksam machen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen anerkannten, unabhängigen Experten als österreichischen Klimaschutzbeauftragten einzusetzen.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vetrag, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Um-


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