Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 199

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

weltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz über die Errich­tung des Klima- und Energiefonds - Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.) in der 24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007

Vor 50 Jahren, im Jahr 1956, wurde die Österreichische Studiengesellschaft für Kern­energie gegründet. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft führten zum Beschluss der Bun­desregierung über einen Energieplan, der drei Kernkraftwerke in Österreich vorsah. Das erste davon sollte in Zwentendorf gebaut werden.

Am 5. November 1978 haben sich die Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung klar gegen die Nutzung von Kernkraft ausgesprochen. Zwentendorf wurde nicht in Be­trieb genommen.

Unabhängig davon fließen beträchtliche finanzielle Mittel aus dem österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert Österreich die europäische Atomenergie. Seit dem EU-Beitritt sind von Österreich bereits mehr als 200 Millionen Euro an Euratom bezahlt worden.

Jedwede Subvention für Atomenergie, auch wenn sie unter dem Vorwand der Sicher­heit erfolgt, verbilligt die Produktion von Atomstrom und fördert den Bau neuer Kern­kraftwerke in Europa. Die durch die Nutzung von Kernkraft entstehenden Kosten inklu­sive Sicherheitsmaßnahmen und Entsorgungskosten für Atommüll sind ausschließlich von den Betreibern von Atomkraftwerken zu begleichen haben sich daher auf den Preis für Atomstrom auszuwirken.

Ein Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag und die Verwendung der dafür bis­her gebundenen finanziellen Mittel für die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Ener­gie aus heimischen Quellen ist daher ein Gebot der Stunde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, die einen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag ermöglichen. Die für Euratom vorgesehenen finanziellen Mittel sind zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energie in Österreich sicherzustellen.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend die Einführung einer Bundesförderung für die energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbe­standes, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds - Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.) in der 24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007

Wohnungen in Altbauten und alte Wohnungen haben einen jährlichen Energiebedarf von bis zu 500 kWh/m². Dies ist mehr als doppelt so viel, wie der durchschnittliche Energiebedarf von Wohnungen in Österreich, der 23 kWh/m² beträgt und stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Bürger dar. Ein Niedrigenergiehaus braucht im Vergleich nur 75 kWh/m², ein Passivhaus nur 17 kWh/m².

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite