Eine energetische
Sanierung des gesamten Althaus- und Altwohnungsbestandes in Österreich
würde den Energiebedarf im Land drastisch senken, was zur Folge
hätte, dass dauerhaft und nachhaltig jährlich 6 Millionen Tonnen
CO2 weniger in die Luft emittiert werden, Österreich einen
großen Schritt in Richtung Energieautonomie setzen könnte und auch
dem Import von Atomstrom, der zum erheblichen Teil aus unsicheren Kraftwerken
aus der Ukraine stammt, die baugleich mit dem Katastrophenreaktor von Tschernobyl
sind, könnte ein Ende gesetzt werden.
Der Sanierungszyklus
für den Althausbestand beträgt derzeit 40 bis 60 Jahre, Ziel muss
eine Senkung der Dauer auf 20 Jahre sein. Die Kosten für die
Sanierung des gesamten Althaus- und Altwohnungsbestandes in
Österreich betragen 80 Milliarden Euro. Eine Förderung für
die Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes in der Höhe von 10 Prozent
der anrechenbaren Investitionskosten, die unabhängig von der Wohnbauförderung
der Länder ausbezahlt wird, würde in einem Zeitraum von 20 Jahren
rund 8 Milliarden Euro kosten – im Jahr also durchschnittlich
400 Millionen Euro. Die Finanzierung dieses Direktzuschusses hat aus den
Mehreinnahmen zu erfolgen, die der Finanzminister aufgrund der gestiegenen
Energiekosten aus Mehrwertsteuermehreinnahmen lukriert.
Eine organisatorische
Abwicklung über die Förderstellen Bundesländer wäre der
sinnvollste Weg und hätte auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips zu
erfolgen.
Im Vordergrund dieser
wichtigen Maßnahme steht der soziale Aspekt, da zumeist ältere
Personen und ärmere Menschen in Altbauten wohnen. Diese würden durch
eine Sanierungsoffensive im Rahmen der Betriebskosten massiv entlastet.
Darüber hinaus
würde diese Förderung über die genannten 20 Jahre etwa
20.000 zusätzliche Arbeitsplätze im Baugewerbe und
Baunebengewerbe schaffen. Dass sinkende Arbeitslosigkeit eine massive
Entlastung für das Bundesbudget darstellt, muss nicht näher
erläutert werden.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Direktzuschusses in der
Höhe von 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten die
energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes zu fördern.
Die organisatorische Abwicklung soll auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips
über die Bundesländer erfolgen.“
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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
17.24
Abgeordneter Karlheinz Kopf
(ÖVP): Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und
Kollegen! Der Obmann des ÖVP-Parlamentsklubs, Wolfgang Schüssel, hat
vor der Nationalratswahl angekündigt, die Einrichtung eines Klima- und
Energiefonds zu forcieren und vorzunehmen. Jetzt, wenige Monate danach,
können wir die Einrichtung dieses Fonds bereits hier im Hohen Haus
beschließen. ÖVP-Politik: Versprochen – gehalten! (Beifall bei der ÖVP.)
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