Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 129

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nächste Schritt. Dieses Gesetz ist auf jeden Fall eine sehr positive Entwicklung. (Beifall bei den Grünen.)

14.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.05.03

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir haben heute vor einigen Stunden, als der Saal noch etwas voller war, durchaus turbulent und kontroversiell über den einen oder ande­ren Bereich diskutiert, und man könnte das fast so zusammenfassen, dass man sagt: Alle gegen die FPÖ!

Ich möchte jetzt dem Kollegen Westenthaler nicht ganz unrecht tun und sagen: Fast alle gegen die FPÖ!, und zwar dort, wo es um den Verfassungsbruch etwa in der Frage der Volksanwaltschaft geht.

Warum sage ich das? – Weil das natürlich auch in einem Zusammenhang mit Fair Play und Gerechtigkeit und mit ähnlichen Dingen steht (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterleh­ner), wohingegen wir jetzt dankenswerterweise – und jetzt tue ich Sie ohnehin schon wieder loben, Sie brauchen sich also gar nicht aufzuregen – einen großen Konsens fin­den. Und da freue ich mich, ganz ehrlich gesagt, auch darüber, dass mein Harmonie­bedürfnis auch dann ausgeprägt ist, wenn es um eine wichtige Materie wie den Sport geht.

Wir Freiheitliche freuen uns über diese Änderung des Bundes-Sportförderungsgeset­zes, und zwar ganz besonders deshalb, weil wir den Kampf für Sauberkeit, den Kampf für Gerechtigkeit, den Kampf für den Schutz der Gesundheit im Sport seit vielen Jahren ganz beherzt vorantreiben. Wir freuen uns über jeden der Schritte, die wir in diesem Bereich setzen können, ganz besonders. Und wir freuen uns, wenn da etwas weiter­geht und wenn wir sehen, dass unser Programm von null Toleranz für die Dopingsün­der, für die Organisatoren, für die Hintermänner und für die Geschäftemacher auch aufgeht, weil wir dann einen großen Schritt weiter sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Es war daher wichtig, eine Herauslösung der Doping-Bestimmungen aus dem Sport­förderungsgesetz zustande zu bringen. Das ist jetzt gelungen. Und im Gegensatz zu vielen anderen Kritiken – aber ich glaube, wir werden in der nächsten Debatte noch darauf eingehen, was an Kritik in letzter Zeit aus dem Ausland speziell am österreichi­schen Sport, an der Organisation des österreichischen Sports, an den Kontrollmecha­nismen gekommen ist – war das ja eine Kritik, die durchaus gerechtfertigt war.

Diesem Vorwurf brauchen wir uns jetzt gottlob nicht mehr auszusetzen, dass bei uns der ganze Anti-Doping-Bereich irgendwo ein Anhängsel ist, etwas wäre, das man in einer schlampigen Art und Weise irgendwo im Sportförderungsbereich versteckt. Wir freuen uns darüber, dass uns das gemeinsam gelungen ist, und wir geben diesem Ge­setz auch unsere Zustimmung.

Aber wir sagen natürlich auch: Wenn wir einen ordentliche Dopingkontrolle in diesem Land haben wollen, wenn wir die Sauberkeit des Sports auch institutionell und mit einem eigenen Gesetz garantieren wollen, dann muss es natürlich auch die Mittel dafür geben, und deswegen ist es also nur vernünftig, dass wir Mittel aus der Besonderen Sportförderung in diesem Bereich einsetzen.

Der zweite Teil, der uns in dieser Änderung besonders wichtig ist, ist der ganze Be­reich der jungen Menschen. Wir wissen, dass die Entscheidung, ob jemand mit Sport etwas anfangen kann oder ob er sein Leben lang mit dem Sport nicht wirklich etwas zu tun hat, im Grunde genommen schon sehr, sehr früh fällt. Das ist eine Weiche, die früh


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite