Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 132

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die Punschstandln weggeräumt; sie räumt alles weg. Ich habe schön langsam den Ein­druck, sie möchte vielleicht den ganzen 1. Bezirk zur Kapuzinergruft umgestalten. Aber das wollen wir ja auch nicht. Wir wollen, dass diese EM gefeiert, gelebt wird, und zwar auch im 1. Bezirk, dort gehört sie hin. Vielleicht nehmen Sie sie einmal auf die Seite und erklären Sie es ihr – auch wenn sie das nicht versteht. – Danke vielmals. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

14.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


14.15.10

Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Da­men und Herren! Es ist eine gute Gelegenheit, wenn zwei wesentliche Sportgesetze im Parlament in Verhandlung sind, zu ein paar wesentlichen Fragen des Sports Stellung zu nehmen, weil der Sport eben in unserer Gesellschaft eine ganz entscheidende Bedeutung hat und gerade durch die Großveranstaltungen, die vor uns liegen, natürlich zusätzlich ins Rampenlicht der Öffentlichkeit rückt.

Uns geht es beim Sport nicht nur um die Spitzenleistungen, sondern es geht vor allem darum, dass die Zukunft unserer Kinder auch im Hinblick darauf, stärker mit Bewegung konfrontiert zu sein, durch die Sportpolitik abgesichert wird. Daher haben wir uns auch im Regierungsübereinkommen da ganz klare Ziele gesetzt. Die Novelle des Bundes-Sportförderungsgesetzes beinhaltet im Wesentlichen eine Verstärkung der Bewe­gungsinitiativen, denn wir haben mit dieser Novelle vorgesehen, dass sozusagen eine Anhebung der innovativen Mittel von 3 auf 6 Prozent durchgeführt wird. Und das soll vor allem verwendet werden für jene Maßnahmen, die der Bewegung an der Schule, der Bewegung von Schülern und Jugendlichen dienen, weil wir auch eine ganz wesent­liche gesundheitspolitische und gesellschaftspolitische Aufgabe damit verbinden.

Das Zweite, was Sie heute beraten werden – und hier bin ich sehr dankbar für die Ko­operation mit dem Hohen Haus –, ist ein Anti-Doping-Gesetz.

Wir waren uns ja bereits am Beginn der Amtszeit dieser Bundesregierung bewusst, dass diesbezüglich absoluter Handlungsbedarf besteht, und daher haben wir eine No­velle zum Anti-Doping-Gesetz bereits im März im Ministerrat beschlossen. Kurz darauf wurde die UNESCO-Anti-Doping-Konvention verabschiedet. Frau Präsidentin, ich neh­me gleich zu beiden Stellung, damit es uno actu geht, und will abschließend noch ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur Situation des Sports machen.

Also wir haben diese UNESCO-Anti-Doping-Konvention verabschiedet. Und durch die Mitarbeit aller im Parlament vertretenen Parteien ist es gelungen, auch erstmals ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz zu gestalten, das die Ziele der Verstärkung der Dopingprävention, der Optimierung des Dopingverfahrens und der Objektivierung der Antidopingbehörde verfolgt. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, wie ich meine. Der Herr Staatssekretär wird ja bei der Spezialdebatte auch noch darauf eingehen.

Aber ich glaube, dass die Instrumente, die hier gefunden wurden, wie die nationale Antidopingagentur, die Objektivierung des Verfahrens, die verstärkte Aufklärungs- und Informationsarbeit, auch die Involvierung von Experten, die sich in den Bereichen Ethik, Recht und Medizin besonders gut auskennen, und die Möglichkeit der Nachkon­trolle von Sportlern, neue Standards in diesem Bereich setzen. Und das wird, wie ich meine, ganz, ganz wesentlich sein, wenn in Österreich die Glaubwürdigkeit des Sports wiederhergestellt werden soll. Wir wollen sauberen Sport in Österreich haben. Wir wol­len, dass der Sport jene Faszination auf die Jugendlichen ausübt, den er haben sollte.


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