Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 140

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14.44.44

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Mit dem vorlie­genden Gesetzentwurf zum Bundes-Sportförderungsgesetz werden Bestimmungen im Hinblick auf Doping-Regelungen angepasst. Kaum ein Bereich in der Welt des Sports blieb bislang von negativen Meldungen verschont, und immer wieder kommt es den­noch zu Einnahmen von verbotenen Substanzen, sowohl im Profisport als auch bei den Spitzensportlern.

Meine Damen und Herren! Dort, wo Missstände vorhanden sind, gilt es, diese aufzu­klären und entsprechende Konsequenzen zu setzen, durchzusetzen, aber auch dann umzusetzen.

Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes sollen innerstaatliche Regelungen angepasst werden. Dies geschieht in Anlehnung an das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport. Außerdem ist es sehr lobenswert, dass die Fördermittel von drei Prozent auf sechs Prozent aufgestockt wur­den und hier eben für innovative Projekte umgeschichtet und eingesetzt werden kön­nen. Zu erwähnen wären in diesem Zusammenhang der Mädchensport und der Frau­ensport, und sehr erwähnenswert sind letztendlich auch die Bewegungsmaßnahmen im Kindergartenalter und im Vorschulalter.

Ich möchte aber hier als regionaler Abgeordneter, der 88 Gemeinden zu betreuen hat, diese Gelegenheit wahrnehmen, den Bürgermeistern einen aufrichtigen Dank auszu­sprechen, denn sie setzen oft sehr viel Geld ein für Sportstätten, damit die Jugend und die Schüler ein Betätigungsfeld haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, möchte ich auch meinem steirischen Staatssekretär, der für Sport zuständig ist, einen herzlichen Dank sagen für seine gro­ße Bereitschaft, im Sinne dieses Sportes zu wirken. (Abg. Dr. Graf: Es gibt keinen stei­rischen Staatssekretär! Es gibt einen österreichischen!) Und ich möchte mich im Vor­hinein auch schon für Ihre Zustimmung bedanken. – Herzlichen Dank. (Beifall und Bra­vorufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf  in Richtung Staatssekretär Lopatka –: Sind Sie nur für die Steiermark Staatssekretär?)

14.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 104 der Beilagen.

Hierzu liegt ein gemeinsamer Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag der Abge­ordneten Dr. Wittmann, Peter Haubner, Brosz, Zanger, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen vor.

Da nur dieser eine gemeinsame Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Ge­setzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungs­weise Zusatzantrages abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrages der Ab­geordneten Wittmann, Haubner, Brosz, Zanger, Westenthaler, Kolleginnen und Kolle­gen zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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