14.44
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Bundes-Sportförderungsgesetz werden Bestimmungen im Hinblick auf Doping-Regelungen angepasst. Kaum ein Bereich in der Welt des Sports blieb bislang von negativen Meldungen verschont, und immer wieder kommt es dennoch zu Einnahmen von verbotenen Substanzen, sowohl im Profisport als auch bei den Spitzensportlern.
Meine Damen und Herren! Dort, wo Missstände vorhanden sind, gilt es, diese aufzuklären und entsprechende Konsequenzen zu setzen, durchzusetzen, aber auch dann umzusetzen.
Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes sollen innerstaatliche Regelungen angepasst werden. Dies geschieht in Anlehnung an das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport. Außerdem ist es sehr lobenswert, dass die Fördermittel von drei Prozent auf sechs Prozent aufgestockt wurden und hier eben für innovative Projekte umgeschichtet und eingesetzt werden können. Zu erwähnen wären in diesem Zusammenhang der Mädchensport und der Frauensport, und sehr erwähnenswert sind letztendlich auch die Bewegungsmaßnahmen im Kindergartenalter und im Vorschulalter.
Ich möchte aber hier als regionaler Abgeordneter, der 88 Gemeinden zu betreuen hat, diese Gelegenheit wahrnehmen, den Bürgermeistern einen aufrichtigen Dank auszusprechen, denn sie setzen oft sehr viel Geld ein für Sportstätten, damit die Jugend und die Schüler ein Betätigungsfeld haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, möchte ich auch meinem steirischen Staatssekretär, der für Sport zuständig ist, einen herzlichen Dank sagen für seine große Bereitschaft, im Sinne dieses Sportes zu wirken. (Abg. Dr. Graf: Es gibt keinen steirischen Staatssekretär! Es gibt einen österreichischen!) Und ich möchte mich im Vorhinein auch schon für Ihre Zustimmung bedanken. – Herzlichen Dank. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf – in Richtung Staatssekretär Lopatka –: Sind Sie nur für die Steiermark Staatssekretär?)
14.46
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 104 der Beilagen.
Hierzu liegt ein gemeinsamer Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Peter Haubner, Brosz, Zanger, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen vor.
Da nur dieser eine gemeinsame Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrages abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrages der Abgeordneten Wittmann, Haubner, Brosz, Zanger, Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
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