Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 141

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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.47.575. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Ent­wurf eines Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007) (105 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über die Regierungsvorlage (44 d.B.): Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport (106 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.48.41

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich sehr froh darüber, dass diese Anti-Doping-Materie in einen Fünf-Parteien-An­trag gemündet ist und letztendlich eine Fünf-Parteien-Regelung hier verabschiedet werden kann. Ich glaube, das zeigt nach außen, dass wir als Gesetzgeber an sich an Doping-Bekämpfung interessiert sind. Das ist auch ein Signal in Richtung Olympia-Bewerbung Salzburg, aber es ist auch ein Signal nach Europa dahin gehend, dass wir eines der modernsten Doping-Gesetze verabschieden, die es derzeit in Europa gibt.

Schade ist es, dass betreffend diese Olympia-Bewerbung auch falsche Meldungen in den Medien stehen, denn die Behauptung, dass Salzburg Letzter geworden wäre, stimmt nicht, sondern Salzburg hat dieselbe Bezeichnung als exzellente Bewerbung wie auch die südkoreanische Bewerbung, nur Sotschi hat nicht dieselbe Beurteilung bekommen. Und daher sind die Zeitungsmeldungen und Medienmeldungen heute schlichtweg falsch. Ich verstehe den Grund nicht. Es ist schade, weil es sicherlich nicht hilfreich ist für diese Bewerbung, diesbezüglich auch noch eine falsche Medienbericht­erstattung stattfinden zu lassen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

Zum Thema selbst. – Ich glaube, der Grundsatz, zu dem wir uns verständigt haben, nämlich nicht den Sportler zu kriminalisieren, aber das Umfeld unter Strafe zu stellen, ist ein Grundsatz, der immer mehr auch in Europa angewandt wird. Selbst Staaten wie Frankreich, Spanien, Italien und Belgien, die Doping dem Strafrecht unterstellt haben, gehen davon wieder weg. In Italien beginnt bereits jetzt die Diskussion, dass man aus dem Strafrecht heraus will in eine ähnliche Regelung wie bei uns. In Deutschland hat man das Strafrecht so angepasst, dass man genau jene Straftatbestände geschaffen hat, die wir bereits im Arzneimittelgesetz geregelt haben, und jene Straftatbestände, die wir herausgenommen haben und unter das Anti-Doping-Gesetz gestellt haben, hat man nicht vom Strafrecht umfasst.

Das heißt, wir liegen eigentlich im internationalen Trend. Wir haben hier den Grundsatz der Verfolgung des Umfeldes und der nicht strafrechtlichen Verfolgung des anwenden­den Sportlers.

 


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