Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 142

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Was bedeutet das? – Das bedeutet, der Sportler hat deswegen nicht einen Freibrief auf Doping, sondern seine Strafe oder seine Sanktion ist die, dass er nicht an Wett­kämpfen teilnehmen kann, weil er gesperrt wird, und damit seine Lebensgrundlage im Spitzensport verliert. Ich glaube, das ist Strafe genug, und es ist nicht notwendig, hier noch die Anwendung selbst unter Strafe zu stellen. Es ist ein richtiger Grundsatz, dass hier das Umfeld mit voller Härte getroffen wird. Wenn man die heutigen Dopingmetho­den kennt, weiß man auch, dass sie ohne wissenschaftliche Begleitung, ohne ärztliche Begleitung nicht mehr möglich sind, und dann weiß man auch, dass bei den moderns­ten Dopingmethoden immer eine Begleitung stattfindet. Und das soll auch unter härteste Strafe gestellt werden.

Man kann hier mit dem strafrechtlichen Instrumentarium arbeiten. Wenn ein Verdacht besteht, dass ein Dopingmittel verabreicht, angewendet oder weitergegeben wurde, hat man natürlich das gesamte strafrechtliche Instrumentarium zur Verfügung, weil es im Arzneimittelgesetz unter Strafe gestellt ist, und kann durchaus auch Hausdurchsu­chungen und anderes durchführen lassen. Es stimmt daher die Argumentation nicht, dass man nur dann, wenn man den Sportler unter Strafrecht stellt, diese Mittel hätte. Man kann das auch erreichen, indem man das Umfeld unter Strafe stellt.

Das heißt also, man hat alle Zwangsmaßnahmen zur Verfügung, aber man hat einen Weg gefunden, der letztendlich nicht alle Sportler kriminalisiert, die einmal zu einem Dopingmittel gegriffen haben.

Ich glaube auch, dass es ein Unterschied ist, wie man ein Dopingmittel zu sich nimmt, ob das manchmal aus Versehen geschieht, weil man verunreinigte Chargen von Nah­rungsergänzungsmitteln zu sich nimmt, oder ob man das bewusst macht mit bestimm­ten wissenschaftlichen Methoden. Ich glaube, das ist eine Gratwanderung, aber es ist in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach ein richtiger und richtungsweisender Entscheid gefallen.

Wir haben zwei unabhängige Instanzen, die nun auch die Sanktionen aussprechen. Wir haben auch in das Anti-Doping-Gesetz aufgenommen, dass sich diese Instanzen um Prävention kümmern müssen. Dafür sind auch Mittel zur Verfügung gestellt wor­den. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist, und die internationale Entwicklung gibt uns hier Recht.

Man muss dazu sagen, dass bei uns in diesen Verbänden, zum Beispiel beim Schiver­band, der da etwas in Misskredit geraten ist, voriges Jahr 362 Proben stattgefunden haben und alle negativ waren. Das heißt, im Wesentlichen sind unsere Sportler sauber. Und dass es immer einige schwarze Schafe gibt, das weiß man, und diese wurden auch entsprechend bestraft. Das ist auch richtig so. Wir geben jetzt den Verbänden ein Instrumentarium in die Hand. Wir geben den staatlichen, unabhängigen Stellen ein Instrumentarium in die Hand, das eine effiziente Verfolgung von Dopingsündern und auch eine effiziente Bestrafung des Umfeldes sowie des Sportlers durch sportrecht­liche Sanktionen ermöglicht. Ich glaube, wir schaffen hier ein modernes, effizientes Mittel gegen Doping. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Haubner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.54.44

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Herr Bundeskanzler hat ja internationale Pressestimmen zur Salzburger Olympia-Bewerbung bereits zitiert, aber ich möchte natürlich auch das ob­jektive Medium „Salzburger Nachrichten“ hernehmen, weil es da heißt: Olympia 2014 –


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