Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 144

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sprochen –, insbesondere im Umgang mit dem Fall Mayrleb in der Fußballbundesliga, glaube ich, gezeigt, dass es hier doch noch deutlichere Bestimmungen geben muss.

Das ist immer das Problem: Dass immer dann, wenn in Österreich ein Fall von Doping auftritt, sofort die Begründung nachgeliefert wird, warum es gerade in dem Fall mit Sicherheit kein Dopingfall war. Ob es wie im Fall Knauß damals die verunreinigten Nahrungsergänzungsmittel waren oder bei Mayrleb der Verstoß, zumindest die medizi­nischen Einsätze nicht gemeldet zu haben – man muss einfach feststellen, dass das nach internationalem Recht Dopingverstöße sind. Es kommt ja nicht auf die Begrün­dung an, die zum Teil stimmen mag oder nicht stimmen mag, das ist für die internatio­nale Bewertung ziemlich irrelevant. Wenn im medizinischen Bereich nicht im Vorfeld gemeldet wird, dass hier der Einsatz von bestimmten Präparaten notwendig ist, dann ist es im Nachhinein ein Dopingvergehen.

Genau deshalb ist auch umfassend klargelegt, wie das Instrumentarium ist, wenn me­dizinischer Einsatz notwendig ist, wenn Medikamente verwendet werden, wann es ge­meldet werden muss, wie es gemeldet werden muss, damit es eben nicht unter die Do­pingbestimmungen fällt. Das war in Österreich, finde ich, ja augenzwinkernd in vielen Bereichen der Fall.

International gab es ja mehrere Erscheinungsbilder, die nicht so günstig waren. Im Fall Mayer bei Olympia lag es ja auf der Hand: Dass jemand, der gesperrt ist, der bis 2010 eine Olympiasperre hatte, dann informell auftritt, im österreichischen Quartier auftritt, im ORF als Kommentator auftritt, de facto dann sogar bei den Langläufern nächtigen kann, dass man da Tatbestände gesetzt hat, die ja fast zwingend nach einer Reaktion geschrien haben, ist für jeden, der das nur halbwegs neutral im Nachhinein betrachtet, klar.

Da ist es, glaube ich, schon auch wichtig, dass wir die Bestimmungen zumindest noch klarer definieren. Ich bin schon der Meinung, dass noch einiges drinnen gewesen wäre. Aber jetzt ist klargestellt, dass jede Unterstützung im Fall von Doping-Gesperrten ein Verstoß gegen die Richtlinien der Sportförderung beispielsweise ist. Und das ist schon einmal ein ganz anderer Schritt.

Ich hoffe, die Vereine bekommen es jetzt auch mit, dass das zum Beispiel auch beim ÖFB mittlerweile nicht mehr so einfach geht, weil die Fördermittel sind ja auch daran gebunden, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Und sollte es – auch das ist eine wichtige Frage – zu Dopingvergehen kommen, zu Dopingsperren kommen, dann ist die Frage: Was passiert eigentlich mit den gesperrten Sportlern? Es hätte mich in­teressiert, wenn es wirklich eine Dopingsperre im Fall Mayrleb gegeben hätte: Hätte er dann trainieren dürfen? Hätte er weiter in der Vereinsstruktur, in der Verbandsstruktur sein dürfen? – Vermutlich ja. Das Gesetz stellt jetzt klar, dass jede Unterstützung un­tersagt ist. Wenn es doch gemacht wird, dann ist es ein Verstoß gegen die Bestimmun­gen, die wir in diesen Gesetzen jetzt drinnen haben.

Genauso, um das auch da noch einmal klar zu sagen, der Fall Turin. Da hat man den Eindruck gehabt, der österreichische Sportler ist erst dann gedopt, wenn die Spritze im Arm gefunden wird – was im Übrigen offenbar bei der Razzia in Turin bei einem der Fall war, dass nämlich wirklich die Spritze am Arm gehangen ist, als die Kontrolleure gekommen sind. Aber das ist nicht der Punkt. Wenn die medizinischen Apparate dort sind, wenn Dopinginstrumente dort sind, dann ist das ein Verstoß gegen die Anti-Do­ping-Bestimmungen. Es ist vielleicht schwierig, wenn da zehn Leute drinnen sind, zu sagen: Es war deine!, aber es kommt nicht mehr darauf an, wer es war. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.) – Ich werde nachher fortsetzen. (Beifall bei den Grünen.)

15.02

 


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