Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 145

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15.02.05Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zur Durchführung einer kurzen Debatte.

Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Pirklhuber, dem Aus­schuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 55/A(E) be­treffend gesetzliche Verankerung des österreichischen Programms für die Ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 eine Frist bis 3. Juli 2007 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitglie­dern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht län­ger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Ich erteile es ihm. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.03.12

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Fristsetzungsantrag bezieht sich auf das zentrale Programm für die ländliche Entwicklung. Es ist in dieser Form das größte Paket in der Geschichte Österreichs für die ländlichen Regionen für den Zeitraum 2007 bis 2013.

Es geht dabei um 3,9 Milliarden €. Das sind die EU-Mittel, die für dieses Programm zur Verfügung stehen. In Summe sind es etwa bis zu 10 Milliarden € bis zum Jahr 2013, kofinanziert durch Bund und Länder.

Meine Damen und Herren! Für dieses umfassende Paket gibt es keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Das ist die Kernkritik der Grünen an dieser Vorgangsweise, die gewählt wurde. Wir haben nur eine einzige Beschlussfassung in diesem Haus gehabt, und zwar wurde im Rahmen der Budgetbeschlüsse die Kofinanzierung, das heißt die zusätzlichen Bundesmittel für dieses Paket, hier im Hohen Haus beschlossen. Aber es gibt kein einziges Gesetz, das den Rahmen für dieses Programm, die Ziele und die entsprechenden Strategien, die damit verfolgt werden, darstellt. All dies wird auf privat­wirtschaftlicher Basis derzeit genehmigt. Wir haben ja einige Berichte vorliegen, näm­lich Rechnungshofberichte aus dem Jahr 2007, die besagen, dass in der Agrargesetz­gebung vieles zu wenig gesetzlich geregelt ist, was die erste Säule der Agrarpolitik betrifft. Unsere Argumentation: Das trifft auch auf das Programm für die Ländliche Ent­wicklung zu.

Ich möchte jetzt kurz auf die Geschichte des Antrages eingehen. Wir haben ihn schon in diesem Haus debattiert, nämlich am 14. Dezember, und ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang daran, Kollege Gaßner, dass Sie damals zu Recht gesagt haben, es sei eine stärkere Einbeziehung des Parlaments notwendig, es solle nicht am Parlament vorbei gehandelt werden. Aber es ist leider nichts passiert!, so Ihre Aussage. Und Ihre Feststellung damals war: Jetzt ist es zu spät. – Das war am 14. Dezember 2006.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang: Der sogenannte Grüne Pakt, vom Minister so tituliert, wurde offiziell erst am 29. Jänner 2007 eingereicht. Das heißt, es war absolut


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