Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 157

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das ist auch dieses internationale Konkurrenzdenken –, wo es um den österreichischen Skisport geht. Auch das ist ja eine beachtliche Entwicklung.

Herr Kollege Brosz hat kurz das Thema Knauß angesprochen, das will ich auch tun: Das ist für mich genau das Gegenbeispiel, wo es nämlich völlig falsch gelaufen ist und ich nach allen Detailkenntnissen und Informationen jetzt davon überzeugt bin, dass Hans Knauß nicht schuldig ist, sondern eigentlich wegen einer Regelung zum Hand­kuss gekommen ist, die damals noch nicht ausgereift war und auf deren Basis eine solche Strafe ausgesprochen wurde – blöderweise so lange, dass sie bis zu seinem Karriereende gedauert hat. Aber im Nachhinein ist Hans Knauß für mich nach wie vor unschuldig in dieser Angelegenheit – aber das ist nun einmal so.

Aber eine internationale Diskussion – und jetzt bin ich bei einem wichtigen Thema, nach der Umsetzung des WADA-Codes und allem, was wir hier mit dem Gesetz ma­chen – geht in die genau gegenteilige Richtung dessen, was etwa der Herr Ex-Staats­sekretär und nunmehrige Abgeordnete Wittmann heute hier vom Rednerpult aus ge­sagt hat. Es ist eben nicht so, dass die internationale Diskussion von der Strafrecht­lichkeit weggeht, sondern es ist genau umgekehrt: Es geht genau in diese Richtung! Und deswegen habe ich im Ausschuss auch darauf aufmerksam gemacht, dass wir bei allen Diskussionen um Doping – und zwar weltweit! – einen Begriff immer mehr ins Zentrum rücken sehen, und der lautet: Strict Liability des Athleten. Das heißt, die strenge Verantwortung des Athleten kommt immer mehr in den Vordergrund, sogar bis hin zur verschuldensunabhängigen Haftung des Athleten.

Daher meine ich, es ist unsere Verantwortung – auch von der Politik her –, dafür zu sorgen, dass unsere Athleten, wo immer sie ihren Sport ausüben, auch gleiche Vor­aussetzungen im Strafrecht vorfinden, denn dann kann so etwas nicht mehr passieren, was zum Beispiel in Italien passiert ist – unabhängig davon, ob es Drogenmissbrauch oder Doping war oder nicht. Die unterschiedlichen Grundvoraussetzungen in den ein­zelnen Ländern, was das Strafrecht bei Doping vorsieht, das ist ein Riesenproblem – ein Riesenproblem! –: In einem Land wird man sofort festgenommen, Untersuchungs­haft, alles Mögliche, im anderen Land gibt es das überhaupt nicht, weil es eben keine strafrechtlichen Verquickungen gibt.

Aus diesem Grund meine ich, im Sinne der internationalen Entwicklung, die immer mehr in Richtung Strafrecht geht, sollte eigentlich die Bundesregierung – in dem Fall die Justizministerin – tatsächlich auch einmal auf europäischer Ebene versuchen, einen Vorstoß in Richtung einer Harmonisierung zu wagen: eine Harmonisierung der Strafrechtsgesetzgebung, und zwar ausschließlich in Bezug auf Doping – das ist mir wichtig: ausschließlich in Bezug auf Doping! – zu versuchen.

Wir wissen ja, dass das Strafrecht im Wesentlichen nicht vergemeinschaftet ist, dass hier eine nationale Kompetenz vorhanden ist, aber in diesem Bereich, wenn wir inter­nationale Regelungen für Doping schaffen, sollte man sich eigentlich auch eine Ver­zahnung oder Nicht-Verzahnung, in welche Richtung das auch immer geht, überlegen. Ich bin auch nicht jemand, der sagt: Die sollen jetzt alle mit dem Strafrecht in Berüh­rung kommen, die gehören alle eingesperrt!, Vorstrafen!, und was weiß ich, was es da alles gibt – ich halte es auch für falsch, das Ganze jetzt in die andere Richtung zu über­ziehen und zu kriminalisieren –, aber es muss einheitliche Regelungen geben.

Deswegen erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen – in der Erklärung geht es eindeutig um das Strafrecht –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisie­rung der Anti-Doping Maßnahmen

 


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