Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, in der Europäischen Union auf eine Harmonisierung der rechtlichen Bestimmungen bei Verdacht auf Doping hinzuwirken.
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Also, sie soll auf eine Harmonisierung schon bei Verdacht auf Doping hinwirken, damit es eben kein böses Erwachen gibt – egal bei welcher Veranstaltung –, wo unsere Sportler dann vielleicht sogar ungerechtfertigt in Verdacht kommen, höchste Unannehmlichkeiten haben, bis hin zur Bekanntschaft mit dem jeweiligen nationalen Strafrecht, indem sie hier entsprechend etwas tut. – Ich glaube, das ist ganz wichtig, weil es eben nicht nur um das Umfeld geht, sondern um den Sport selbst.
Ich bin froh, dass es dieses Gesetz gibt, bedanke mich auch
bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Parteien, auch bei jenen, die die
Initiative ergriffen haben, die diese Grundlage auch geschaffen haben. Es ist
richtig, es ist ein richtiger, wenn auch nicht letzter Schritt im Kampf gegen
das Doping. Es wäre das Allerschlechteste, wenn wir sagen: Okay, jetzt
haben wir es beschlossen, das war es dann!, und wir kümmern uns nicht mehr
darum. Es wird möglicherweise auch schon in Bezug auf die Europameisterschaft
im nächsten Jahr hier wahrscheinlich nicht nur zu strengerer Auslegung,
sondern auch zu strengeren Kontrollen kommen. Da sollten wir gewappnet
sein – sowohl was das Dopinggesetz als auch was die
strafrechtlichen Rahmenbedingungen anlangt. – Danke schön. (Beifall
beim BZÖ.)
15.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Klubobmann Westenthaler eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing.
Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung der
Anti-Doping Maßnahmen, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5: Bericht
und Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Entwurf
eines Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz
2007) (105 d.B.)
Die zunehmende
öffentliche Wahrnehmung des Missbrauchs von leistungsfördernden
Substanzen im Freizeit- und Spitzensport hat in der Öffentlichkeit wie in
der Politik eine Diskussion über die Notwendigkeit von schärferen
Gesetzen im Kampf gegen Doping hervorgerufen.
Wie beispielsweise im
Nachhang zur Doping-Affäre um österreichische Biathleten und
Langläufer bei den Olympischen Spielen 2006 in Turin gerade in den letzten
Tagen der breiten österreichischen wie internationalen Öffentlichkeit
vor Auge geführt wurde, ist Doping nicht länger nur eine
Angelegenheit von einzelnen Sportlern und Sportärzten, sondern betrifft
als Phänomen und Spiegelung gesellschaftlicher Vorgänge die unterschiedlichsten
Sportkader als Ganzes. Persönlicher sportlicher Ehrgeiz, nationales
Prestige, finanzielle Verlockungen und persönlicher Erfolgszwang
können in diesem Bereich bedenkliche Partnerschaften eingehen.
Landläufig wird die Verwendung von Dopingmitteln im Sport wegen Verstoßes gegen das Wettkampfprinzip als „Betrug“ bezeichnet. Nach geltendem Recht ist ein Verstoß
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