Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 158

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, in der Europäischen Union auf eine Harmonisierung der rechtlichen Bestimmungen bei Verdacht auf Doping hinzuwirken.

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Also, sie soll auf eine Harmonisierung schon bei Verdacht auf Doping hinwirken, damit es eben kein böses Erwachen gibt – egal bei welcher Veranstaltung –, wo unsere Sportler dann vielleicht sogar ungerechtfertigt in Verdacht kommen, höchste Unan­nehmlichkeiten haben, bis hin zur Bekanntschaft mit dem jeweiligen nationalen Straf­recht, indem sie hier entsprechend etwas tut. – Ich glaube, das ist ganz wichtig, weil es eben nicht nur um das Umfeld geht, sondern um den Sport selbst.

Ich bin froh, dass es dieses Gesetz gibt, bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Parteien, auch bei jenen, die die Initiative ergriffen haben, die diese Grundlage auch geschaffen haben. Es ist richtig, es ist ein richtiger, wenn auch nicht letzter Schritt im Kampf gegen das Doping. Es wäre das Allerschlechteste, wenn wir sagen: Okay, jetzt haben wir es beschlossen, das war es dann!, und wir kümmern uns nicht mehr darum. Es wird möglicherweise auch schon in Bezug auf die Europa­meisterschaft im nächsten Jahr hier wahrscheinlich nicht nur zu strengerer Auslegung, sondern auch zu strengeren Kontrollen kommen. Da sollten wir gewappnet sein – so­wohl was das Dopinggesetz als auch was die strafrechtlichen Rahmenbedingungen anlangt. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

15.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Klubobmann Westen­thaler eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmoni­sierung der Anti-Doping Maßnahmen, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5: Bericht und Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesge­setz 2007) (105 d.B.)

Die zunehmende öffentliche Wahrnehmung des Missbrauchs von leistungsfördernden Substanzen im Freizeit- und Spitzensport hat in der Öffentlichkeit wie in der Politik eine Diskussion über die Notwendigkeit von schärferen Gesetzen im Kampf gegen Doping hervorgerufen.

Wie beispielsweise im Nachhang zur Doping-Affäre um österreichische Biathleten und Langläufer bei den Olympischen Spielen 2006 in Turin gerade in den letzten Tagen der breiten österreichischen wie internationalen Öffentlichkeit vor Auge geführt wurde, ist Doping nicht länger nur eine Angelegenheit von einzelnen Sportlern und Sportärzten, sondern betrifft als Phänomen und Spiegelung gesellschaftlicher Vorgänge die unter­schiedlichsten Sportkader als Ganzes. Persönlicher sportlicher Ehrgeiz, nationales Prestige, finanzielle Verlockungen und persönlicher Erfolgszwang können in diesem Bereich bedenkliche Partnerschaften eingehen.

Landläufig wird die Verwendung von Dopingmitteln im Sport wegen Verstoßes gegen das Wettkampfprinzip als „Betrug“ bezeichnet. Nach geltendem Recht ist ein Verstoß


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