Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 159

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gegen das Fairplay im Sport für sich genommen jedoch nicht durch das staatliche Strafrecht sanktioniert. Nicht nur in Österreich, auch in Deutschland und in anderen Staaten Europas kommen im Falle des Dopings aufgrund der derzeitigen vielschichti­gen Rechtslage unterschiedlichste Straftatbestände, wie z.B. Körperverletzung, Betrug oder Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz in Betracht. Auch die anzuwendenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Falle des Vorlie­gens von Verdachtsmomenten, die auf den Missbrauch von leistungsfördernden Sub­stanzen oder der Anwendung von verbotenen Methoden der Leistungssteigerung hin­deuten, sind selbst in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von Land zu Land deutlich unterschiedlich. Dies hat besonders eindrücklich das o.a. Beispiel bei den Olympischen Spielen 2006 in Turin gezeigt, wo Verdächtige, anders als in Österreich, ohne Einspruchsmöglichkeiten kurzerhand Maßnahmen der Einschränkung der per­sönlichen Freiheit bis hin zum Freiheitsentzug ausgesetzt waren.

Nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten sollte es jedoch zumindest in Mit­gliedsstaaten der Europäischen Union einheitliche verfahrensrechtliche Bestimmungen im Falle des Vorliegens von Verdachtsmomenten, die auf den Missbrauch von leis­tungsfördernden Substanzen oder der Anwendung von verbotenen Methoden der Leis­tungssteigerung hindeuten, geben, da die sonst allfällig damit verbundenen Folgen für österreichische Sportler unzumutbar sind.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, in der Europäischen Union auf eine Harmonisierung der rechtlichen Bestimmungen bei Verdacht auf Doping hinzuwirken.“

Wien, den 5. Juni 2007

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Brosz das Wort zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile, mache ich darauf aufmerksam, dass hier im Saal für alle generelles Telefonierverbot existiert. Ich höre ständig Handys läuten. Bitte, meine Damen und Herren, dieses Handyverbot im Saal zu beachten!

Herr Abgeordneter Brosz, Sie sind am Wort. 2 Minuten Redezeit für die tatsächliche Berichtigung.

 


15.51.16

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Kollege Kickl hat vorher gemeint, dass die griechischen Leichtathleten in Athen alles gewonnen hätten. – Das ist unrichtig!

Es handelte sich dabei in der Vermutung um die beiden Sprinter, die vorher Weltmeis­ter waren, nämlich Kostas Kenteris und Ekaterini Thanou. Die beiden konnten deshalb in Athen nicht alles gewinnen, weil sie sich einer Dopingprobe entzogen hatten und da­her bei den Olympischen Spielen nicht antreten durften, weil sie gesperrt waren. (Bei­fall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Das war eine wichtige Berichtigung!)

15.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


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