gegen das Fairplay im
Sport für sich genommen jedoch nicht durch das staatliche Strafrecht
sanktioniert. Nicht nur in Österreich, auch in Deutschland und in anderen
Staaten Europas kommen im Falle des Dopings aufgrund der derzeitigen vielschichtigen
Rechtslage unterschiedlichste Straftatbestände, wie z.B.
Körperverletzung, Betrug oder Verstöße gegen das
Arzneimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz in Betracht. Auch die
anzuwendenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Falle des Vorliegens
von Verdachtsmomenten, die auf den Missbrauch von leistungsfördernden Substanzen
oder der Anwendung von verbotenen Methoden der Leistungssteigerung hindeuten,
sind selbst in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von Land zu Land
deutlich unterschiedlich. Dies hat besonders eindrücklich das o.a.
Beispiel bei den Olympischen Spielen 2006 in Turin gezeigt, wo
Verdächtige, anders als in Österreich, ohne
Einspruchsmöglichkeiten kurzerhand Maßnahmen der Einschränkung
der persönlichen Freiheit bis hin zum Freiheitsentzug ausgesetzt
waren.
Nach Ansicht der
unterzeichneten Abgeordneten sollte es jedoch zumindest in Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union einheitliche verfahrensrechtliche Bestimmungen im
Falle des Vorliegens von Verdachtsmomenten, die auf den Missbrauch von leistungsfördernden
Substanzen oder der Anwendung von verbotenen Methoden der Leistungssteigerung
hindeuten, geben, da die sonst allfällig damit verbundenen Folgen für
österreichische Sportler unzumutbar sind.
Aus diesen
Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, in der Europäischen
Union auf eine Harmonisierung der rechtlichen Bestimmungen bei Verdacht auf
Doping hinzuwirken.“
Wien, den 5. Juni
2007
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Brosz das Wort zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile, mache ich darauf aufmerksam, dass hier im Saal für alle generelles Telefonierverbot existiert. Ich höre ständig Handys läuten. Bitte, meine Damen und Herren, dieses Handyverbot im Saal zu beachten!
Herr Abgeordneter Brosz, Sie sind am Wort. 2 Minuten Redezeit für die tatsächliche Berichtigung.
15.51
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Kollege Kickl hat vorher gemeint, dass die griechischen Leichtathleten in Athen alles gewonnen hätten. – Das ist unrichtig!
Es handelte sich dabei in der Vermutung um die beiden
Sprinter, die vorher Weltmeister waren, nämlich Kostas Kenteris und Ekaterini
Thanou. Die beiden konnten deshalb in Athen nicht alles gewinnen, weil sie sich
einer Dopingprobe entzogen hatten und daher bei den Olympischen Spielen
nicht antreten durften, weil sie gesperrt waren. (Beifall bei den
Grünen. – Abg. Öllinger:
Das war eine wichtige Berichtigung!)
15.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort. – Bitte, Herr Staatssekretär.
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