Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 160

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15.52.00

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Reinhold Lopatka: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich wirklich bei allen Fraktio­nen, dass wir bis heute morgens noch gemeinsam daran gearbeitet haben, das best­mögliche Gesetz hier verabschieden zu können.

Doping schadet dem Athleten, Doping schadet dem Verband, in dem Doping stattfin­det, und Doping schadet jeder Sportnation. In dieser Reihenfolge sind auch die von mir Angesprochenen gefordert.

Es ist natürlich die Verantwortung beim Athleten – Klubobmann Westenthaler hat das richtig angesprochen. Das ist die erste Verantwortung, und er hat auch für sein Umfeld zu sorgen. Da dürfen wir die Ärzte nicht außer Acht lassen. Die viel größeren Doping­probleme als wir haben etwa zurzeit die Deutschen, weil dort bei einem renommierten Universitätsinstitut – wie sich nachher herausstellte – systematisch Doping betrieben worden ist. Von anerkannten Anti-Doping-Kämpfern, die bei mehreren Olympischen Spielen die ärztliche Verantwortung haben, ist hier systematisch gedopt worden. Also, da sieht man schon das riesige Problem im ersten Umfeld.

Das Zweite sind die Sportverbände. Wir haben – so sehe ich es – heute von den Sport­verbänden eine große Last genommen, denn diese hatten bisher in erster Instanz zu entscheiden, was mit ihren Athleten passiert. Und jeder, der das Innenleben von Sport­verbänden kennt, weiß, auch wenn Sportler gedopt sind, sie müssen trotzdem enorm viel an Zeit investieren, hart an sich arbeiten, damit sie überhaupt auf dieses Niveau kommen – ob sie jetzt dopen oder nicht. Und so einen Athleten dann bestrafen zu müs­sen, damit hatten die Verbände ihre Probleme. Ich sage es so direkt.

Der dritte Punkt: Wenn Doping der Sportnation schadet – welcher auch immer –, dann ist natürlich die Politik gefordert. Ich glaube, dass wir heute – und davon bin ich fest überzeugt – mit diesem Gesetz wirklich einen Quantensprung erreicht haben. Wir ha­ben jetzt klare Bestimmungen in einer unabhängigen Anti-Doping-Agentur, wo ich mir von einer Geschäftsführung, die auszuschreiben ist, erwarte, dass sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz, wenn es zu Verfahren kommt, diese rechtlich auch bestens durchgeführt werden. Das war bis jetzt ein Problem.

Die einzelnen Verbände hatten bei den Verfahrensbestimmungen völlig unterschied­liche Regelungen: die einen nach der Strafprozessordnung, die anderen nach zivilpro­zessordnungsmäßigen Bestimmungen, und die dritten hatten überhaupt ganz eigen­artige Schiedsgerichtsverfahren. Das heißt: ein einheitlicher Standard für alle Sportler mit zwei Instanzen und dann natürlich der Weg zum Sportgerichtshof nach Lausanne, zum CAS. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied zu den bisherigen Regelungen.

Der nächste Punkt, wo ich mir viel an Qualitätsverbesserung erwarte, ist, dass wir drei Kommissionen einrichten werden: eine medizinische Kommission, eine Rechtskommis­sion und – was ganz wichtig ist, denn davon hat sich der Sport in vielen Bereichen ent­fernt, weil das Gewinnen-Wollen um jeden Preis alles andere überlagert hat – auch eine Ethikkommission. Mit dieser entsprechenden Beratung erwarte ich mir von der Geschäftsführung, dass hier wirklich mehr im Anti-Doping-Bereich gemacht wird und dass diese Bewegung in Österreich weit stärker spürbar wird, als es in der Vergangen­heit der Fall war.

Der entscheidende Punkt ist folgender – Sie sehen es in den Erläuterungen –: Bisher hatten wir für diesen gesamten Bereich zwischen 500 000 € und 600 000 € zur Verfü­gung. Wir verdoppeln diesen Betrag: In Zukunft wird es dafür weit mehr als 1 Million € geben. Das ist ganz entscheidend, will man hier wirklich effizient vorgehen.

 


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