Salt Lake City über hundert Spritzen, Hämoglobingerätschaften, verbotene Substanzen und ein Hormonpräparat gefunden werden konnten. Wir sollen nicht über unsere Opferrolle diskutieren – hier bin ich voll einer Meinung mit Niki Lauda –, sondern auch über die Täterrolle einzelner Funktionäre im ÖSV. (Beifall bei der SPÖ.)
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute werden wir ein Gesetz beschließen, ein Anti-Doping-Bundesgesetz, das wir aus dem Bundes-Sportförderungsgesetz herausgenommen haben, und wir gehen hier einen neuen Weg. Ich möchte aber, Herr Staatssekretär, die Gelegenheit wahrnehmen, auf ein Problem hinzuweisen, das heute noch nicht diskutiert worden ist, nämlich Dopingmissbrauch im Breitensport und im Amateurbereich. Glauben Sie mir, Herr Staatssekretär, hier haben wir in Österreich einen Handlungsbedarf. Ich glaube, dass der § 84a Arzneimittelgesetz evaluiert werden müsste, weil die meisten Verfahren in Österreich von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt werden. Es hat auch im Jahre 2006 keine einzige gerichtliche Verurteilung gegeben.
Wir sollten darüber nachdenken, wie wir die Kontrollen in allen Bereichen evaluieren, insbesondere in Fitnessstudios, wo es bisher noch keine Kontrollen in Österreich gegeben hat.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf
den Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Peter Haubner, Brosz, Kickl und Westenthaler
zum Bericht und Antrag des Sportausschusses in 105 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping
im Sport einbringen und in seinen Kernpunkten erläutern.
Mit diesem
Abänderungsantrag stellen wir klar, dass in allen Bundesdienststellen,
auch im Bundesheer, jederzeit Dopingkontrollen durchgeführt werden
können. Wir stellen auch klar, welche Aufgaben die Unabhängige
Dopingkontrolleinrichtung zu übernehmen hat. Derzeit ist es das
österreichische Anti-Doping-Komitee.
Aber wir gehen
auch einen neuen Weg. Wir schaffen die Möglichkeit, dass durch den Bundeskanzler
im Einvernehmen mit dem Finanzminister eine „Nationale Anti Doping
Agentur Austria GmbH“ gegründet werden kann. Wir haben
Voraussetzungen geschaffen für einen jährlichen
Tätigkeitsbericht, der dem Parlament vorzulegen ist, und auch
sichergestellt, dass nicht nur nationale Dopingerkenntnisse, sondern auch
internationale Erkenntnisse mit einfließen.
Der Herr Staatssekretär
hat bereits darauf hingewiesen, welche Kommissionen eingerichtet werden.
Wir haben auch klargelegt, wer Eigentümer von derartigen verbotenen
Stoffen ist und welche Möglichkeiten geschaffen werden müssen, um auf
diese verbotenen Stoffe zugreifen zu können, sodass es nicht
passiert, dass ein Sportler möglicherweise eine Klage auf Herausgabe
stellen kann.
Wir werden einen
neuen Weg beschreiten in der Frage der Sanktionen. Nicht mehr der
Bundessportverband trifft die Sanktionen und die Disziplinarentscheidungen,
sondern in Zukunft wird die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung, der
eine unabhängige Rechtskommission zur Seite gestellt wird, diese Entscheidungen
treffen.
Wir haben auch
für die Teilnahmebedingungen für Wettkämpfe klare Regelungen geschaffen
und wollen damit sicherstellen, dass gesperrte Sportler eben nicht daran teilnehmen
können.
Mit
Übergangsbestimmungen sollen diese Regelungen spätestens im kommenden
Jahr in Kraft treten.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bei allen für die konstruktive Zusammenarbeit bei diesem Gesetz bedanken, für die Anregun-
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