Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Salt Lake City über hundert Spritzen, Hämoglobingerätschaften, verbotene Substanzen und ein Hormonpräparat gefunden werden konnten. Wir sollen nicht über unsere Opferrolle diskutieren – hier bin ich voll einer Meinung mit Niki Lauda –, sondern auch über die Täterrolle einzelner Funktionäre im ÖSV. (Beifall bei der SPÖ.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute werden wir ein Gesetz beschließen, ein Anti-Doping-Bundesgesetz, das wir aus dem Bundes-Sportförde­rungsgesetz herausgenommen haben, und wir gehen hier einen neuen Weg. Ich möchte aber, Herr Staatssekretär, die Gelegenheit wahrnehmen, auf ein Problem hin­zuweisen, das heute noch nicht diskutiert worden ist, nämlich Dopingmissbrauch im Breitensport und im Amateurbereich. Glauben Sie mir, Herr Staatssekretär, hier haben wir in Österreich einen Handlungsbedarf. Ich glaube, dass der § 84a Arzneimittelgesetz evaluiert werden müsste, weil die meisten Verfahren in Österreich von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt werden. Es hat auch im Jahre 2006 keine einzige gerichtliche Verurteilung gegeben.

Wir sollten darüber nachdenken, wie wir die Kontrollen in allen Bereichen evaluieren, insbesondere in Fitnessstudios, wo es bisher noch keine Kontrollen in Österreich gege­ben hat.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf den Abänderungsan­trag der Abgeordneten Mag. Maier, Peter Haubner, Brosz, Kickl und Westenthaler zum Bericht und Antrag des Sportausschusses in 105 der Beilagen betreffend ein Bundes­gesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport einbringen und in seinen Kernpunk­ten erläutern.

Mit diesem Abänderungsantrag stellen wir klar, dass in allen Bundesdienststellen, auch im Bundesheer, jederzeit Dopingkontrollen durchgeführt werden können. Wir stellen auch klar, welche Aufgaben die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung zu überneh­men hat. Derzeit ist es das österreichische Anti-Doping-Komitee.

Aber wir gehen auch einen neuen Weg. Wir schaffen die Möglichkeit, dass durch den Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Finanzminister eine „Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH“ gegründet werden kann. Wir haben Voraussetzungen geschaf­fen für einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der dem Parlament vorzulegen ist, und auch sichergestellt, dass nicht nur nationale Dopingerkenntnisse, sondern auch internatio­nale Erkenntnisse mit einfließen.

Der Herr Staatssekretär hat bereits darauf hingewiesen, welche Kommissionen einge­richtet werden. Wir haben auch klargelegt, wer Eigentümer von derartigen verbotenen Stoffen ist und welche Möglichkeiten geschaffen werden müssen, um auf diese verbo­tenen Stoffe zugreifen zu können, sodass es nicht passiert, dass ein Sportler mögli­cherweise eine Klage auf Herausgabe stellen kann.

Wir werden einen neuen Weg beschreiten in der Frage der Sanktionen. Nicht mehr der Bundessportverband trifft die Sanktionen und die Disziplinarentscheidungen, sondern in Zukunft wird die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung, der eine unabhängige Rechtskommission zur Seite gestellt wird, diese Entscheidungen treffen.

Wir haben auch für die Teilnahmebedingungen für Wettkämpfe klare Regelungen ge­schaffen und wollen damit sicherstellen, dass gesperrte Sportler eben nicht daran teil­nehmen können.

Mit Übergangsbestimmungen sollen diese Regelungen spätestens im kommenden Jahr in Kraft treten.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bei allen für die konstruktive Zusammenarbeit bei diesem Gesetz bedanken, für die Anregun-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite