Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 177

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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung der Anti-Doping-Maßnahmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Sport­angelegenheiten, dem Abschluss des Staatsvertrages Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport in 44 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht darauf, dass Art. 34 Abs. 3 des vorliegenden Staatsvertrages Internatio­nales Übereinkommen gegen Doping im Sport in 44 der Beilagen verfassungsändernd ist, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit ist auch ausdrücklich festzustellen, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wurde.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Ausschusses, wonach der vorliegende Staatsver­trag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich auch hier die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die arabische, chinesische, franzö­sische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kund­zumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

16.25.427. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (89 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-No­velle 2007) (119 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

 


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