Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmonisierung der Anti-Doping-Maßnahmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den
Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. –
Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten, dem Abschluss des Staatsvertrages Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport in 44 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Mit Rücksicht darauf, dass Art. 34 Abs. 3 des vorliegenden Staatsvertrages Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport in 44 der Beilagen verfassungsändernd ist, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Damit ist auch ausdrücklich festzustellen, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wurde.
Ich lasse jetzt über den Antrag des Ausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Ausdrücklich stelle ich auch hier die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (89 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007) (119 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen damit in die Debatte ein.
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