Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 176

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Veranstaltungsstätten, vor den Fernsehapparaten mit, ein Medien-Hype setzt ein, Best­leistungen werden erwartet, und damit umzugehen erfordert von vielen Sportlerinnen und Sportlern ein geraumes Maß an Gelassenheit.

Ein weiterer und für mich außer Zweifel stehender Umstand ist die Bildungsabsiche­rung und die Chance, nach der Sportkarriere einem adäquaten Beruf nachgehen zu können. Wir alle wissen, dass nach dem Sport – so nach dem Motto: „Aus den Augen, aus dem Sinn“ – für viele Spitzenathletinnen und Spitzenathleten der große Abgrund wartet. Ich spreche hier nicht von jenen, die in Sportarten aktiv sind, die zu großem Wohlstand verhelfen, sondern gerade von jenen, die jahraus und jahrein unter härtes­ten Bedingungen trainieren und zur Weltspitze gehören und Spaß am Sport haben, aber nach dem Sportlerleben nicht ausreichend abgesichert sind. Daher ist es sehr wohl verständlich, wenn viele versuchen, so lange wie möglich unter den Besten der Welt zu sein.

Bevor aber die Sportlerinnen und Sportler in die Pflicht zu nehmen sind, sind all jene zur Verantwortung zu ziehen, die dafür sorgen, dass Athletinnen und Athleten beraten und animiert werden, Präparate einzunehmen. Und genau hier setzt auch dieses Ge­setz an. Also keine Kriminalisierung des Sportlers, denn für mein Dafürhalten, meine geschätzten Damen und Herren, ist er das schwächste Glied in der Kette, auch wenn er ein großes Maß an Eigenverantwortung hat, aber dafür hartes Vorgehen gegen die, die besorgen, die verabreichen und dies auch decken und nicht handeln.

Wir müssen unseren in vielen Disziplinen erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern Unterstützung und Hilfe anbieten, und zwar sowohl während der aktiven Zeit als auch nach dem Sport. Bildungs- und Berufsqualifikation und die Chance auf einen Job ha­ben sie sich verdient. Wünschen wir unseren Sportlerinnen und Sportlern für die Zu­kunft viel Erfolg und alles Gute! (Beifall bei der SPÖ.)

16.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Anti-Doping-Bun­desgesetz 2007 in 105 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gemeinsamer Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Brosz, Kickl, Ing. Westenthaler, Kollegin­nen und Kollegen vor.

Da nur dieser eine gemeinsame Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungs­weise Zusatzantrages abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrages der Ab­geordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Brosz, Kickl, Ing. Westenthaler, Kolle­ginnen und Kollegen, zustimmen um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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