welt und bietet in dieser Form auch keinen Vorteil für
die Bevölkerung. Daher werden wir die vorliegende Novellierung ablehnen. (Beifall bei den Grünen.)
16.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Steier zum Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.31
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Neben Anpassungen des Abfallwirtschaftsgesetzes an das Gemeinschaftsrecht enthält die vorliegende AWG-Novelle 2007 zwei weitere Änderungen, auf die ich etwas detaillierter eingehen möchte.
Sammel- und Verwertungssysteme trifft ja aufgrund von Vorgaben in ihren Genehmigungsbescheiden bereits jetzt die Verpflichtung, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu fördern. Mit der Novelle wird nun im Gesetz ein Anteil von 3 Promille der Einnahmen, konkret der eingenommenen Entgelte, für Maßnahmen zur Abfallvermeidung festgeschrieben. Diese Präzisierung ist für uns sehr positiv, und wir begrüßen sie auch. Um klarzustellen, von welcher finanziellen Größenordnung wir hier sprechen: Künftig werden demnach von den Systemen verpflichtend rund 500 000 € pro Jahr für Maßnahmen der Abfallvermeidung eingesetzt. Zu ergänzen wäre, dass damit allgemeine Förderungsmaßnahmen der Abfallvermeidung getätigt werden sollen und keine unmittelbar mit der Aufgabenerfüllung des Systems verbundenen Tätigkeiten berücksichtigt sind.
Meine geschätzten Damen und Herren! Angesichts dieser doch nicht unerheblichen Summe haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Regelung des § 29 präzisiert wird, vor allem um deutlichere Vorgaben, welche Projekte gefördert werden können, und mehr Transparenz durch ein regelmäßiges Berichtswesen zu gewährleisten. Im vorliegenden Abänderungsantrag zum § 29 AWG ist beides verankert. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass wir uns auch gewünscht hätten, dass sich der Herr Umweltminister bei der Auswahl der zu fördernden Projekte durch eine stärkere Partizipation der wichtigsten Stakeholder beraten lässt. Dies war derzeit nicht durchsetzbar, aber wir werden weiter daran arbeiten.
Meine geschätzten Damen und Herren! Die zweite Bestimmung, auf die ich noch näher eingehen möchte, ist § 29a AWG 2007, der Pflichten und Rechte bei Beendigung eines Sammel- und Verwertungssystems regelt. Die im Begutachtungsentwurf noch vorgesehene finanzielle Sicherstellung im Ausmaß der halben Jahreskosten für Sammlung und Verwertung ist ja aufgrund massiver Kritik gefallen und abgeschafft worden. Die nun getroffene Regelung gilt, obwohl der Anlassfall im Bereich Elektrogeräte zu suchen ist, für das gesamte System der Abfallbewirtschaftung, für die Verpackungssammlung, für Elektrogeräte, Altfahrzeuge und so weiter.
Meine Damen und Herren! Die Auswirkungen auf die teils
unterschiedlichen Konzepte und Problemstellungen im komplexen System der
Abfallbewirtschaftung bleiben unklar. Eine Bewertung, bezogen auf die Folgen
der Novellierung, auf die Bereiche Lizenzentgelte, Pipelinematerial,
Nachlaufmaterial und Rückstellungen fehlt auf jeden Fall aus unserer Sicht.
Auch hier wird die Entwicklung sehr wohl genau zu beobachten sein. Wir werden
mit Sicherheit demnächst nachjustieren müssen, es wird uns nichts
anderes übrig bleiben! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
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