Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 180

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16.34.36

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Herr Kollege Steier von der SPÖ, Sie haben es vorhin schon auf den Punkt gebracht. Es ist sehr interessant, dass Sie bei der Gesetzgebung maßge­bend dabei sind und schon jetzt von Novellierungen sprechen. Das kommt schon mei­nem Schluss nahe, dass das Gesetz nicht sinnvoll ist, und ich werde auch erläutern, wieso.

Der Anlass ist ja eine EG-Verordnung, eine Verbringungsverordnung, die jetzt umge­setzt werden muss, und daraus entsteht eben die Notwendigkeit, das Abfallwirtschafts­gesetz aus dem Jahr 2002 zu novellieren, zu ändern. Und das haben jetzt SPÖ und ÖVP zum Anlass genommen, gleich einiges hineinzupacken, was eine massive Er­schwernis für Betriebe darstellt. Ich denke dabei an das Datenmanagement, an Fragen des Anlagenrechts und so weiter. Das heißt, es geht nicht um Vereinfachungen, die hier durchgeführt worden sind, sondern um massive Verkomplizierungen, und das kann ja nicht der Sinn eines neuen Gesetzes sein. Es mag sein, dass das möglicher­weise bei großen Betrieben, Konzernen, die über eigene Rechtsabteilungen verfügen und deswegen mit einem aufgeblähten Abfallwirtschaftsgesetz keine Probleme haben, auch durchführbar ist, bei kleinen und mittleren Betrieben stellt ein solches Gesetz sicher eine große Belastung dar.

Mich wundert sehr, dass die ÖVP hier wieder einmal beweist, dass sie mit KMUs nichts am Hut hat, dass sie offenbar nur die Konzerninteressen im Sinn hat und die österrei­chischen Wirtschaftsinteressen vergisst. Sehr interessant, dass die ÖVP hier diesen Weg beschreitet. Von der SPÖ wissen wir ja, dass sie wirtschaftspolitisch nicht sehr viel Ahnung hat.

Ich möchte auf einige Beispiele eingehen. § 3: Pyrotechnische Erzeugnisse, das heißt bei Kraftfahrzeugen Airbags und Gurtenstraffer, sind da mit eingebaut. Wirklich interes­sant, warum das überhaupt da drinnen sein muss. Sie alle wissen, auch aus techni­schen Gründen ... (Abg. Reheis: Warum schauen Sie uns an? Wir kennen uns ja an­geblich ohnehin nicht aus!) Ja, aber Sie haben es mitbeschlossen, das ist das Pro­blem. Sie haben das mitbeschlossen, Herr Kollege, und genau das ist der Kritikpunkt von unserer Seite. Wenn Sie nicht wissen, was Sie tun, dann, bitte, sagen Sie Ihrem Koalitionspartner doch, dass das Gesetz ein Unsinn ist. Das wäre Ihre Aufgabe, Herr Kollege. Ich hoffe, das wird in der Zukunft so sein.

Im § 19, zum Notifizierungs- und Begleitscheinformular: In dem Bereich auch ein inter­essanter Punkt diese Umstellung auf den vollelektronischen Begleitschein, die sie mit dem Argument einer Erleichterung bringen. Das geht jedoch völlig ins Leere. Nur ein Beispiel: Bei Transportbeginn kann dieser elektronische Schein zum Beispiel da sein. Wenn es aber während des Transports zu weiteren Aufgaben kommt, dann ist es kaum möglich, das noch vernünftig umzustellen, und eine Abholung von irgendwelchen Ma­terialien während des Rücktransportes ist dann kaum mehr möglich. Das heißt, auch dieser Paragraph zeigt, dass die Novelle völlig an der Praxis vorbeigeht.

In § 40 sprechen wir dann von Übersetzungen, die notwendig sind, wenn es um aus­landsübergreifende Transporte geht; damit entsteht auch die Frage, wer diese Kosten bei kleinen Betrieben bezahlen wird.

In Summe kann man also zusammenfassen: Es geht eigentlich wirklich darum, diesen Unternehmen eine Erleichterung zu bringen, was die Verwaltung anlangt. Das Gesetz in der hier vorliegenden Form wird dazu nicht beitragen, es ist unüberschaubar gewor­den, und deswegen gibt es auch eine klare Ablehnung seitens der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei der FPÖ.)

16.37

 


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