Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 181

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Steindl zum Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.38.01

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorerst nicht auf die Kritik meines Vor­redners eingehen, sondern erst zum Schluss meiner Rede, und Ihnen, meine sehr ver­ehrten Damen und Herren, in einer Kurzfassung diese Umsetzung der neuen EU-Ver­ordnung über die Verbringung von Abfällen näherbringen.

Die Novellierung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Basler Abkommen zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung. Die wichtigsten Änderungen in Kurzform:

Künftig sollen zwei statt bisher drei Abfalllisten, also die grüne für nicht notifizierungs­pflichtige Abfälle sowie Abfallmischungen und die gelbe Liste für notifizierungspflichtige Abfälle, bestehen. Notifizierungen sind nun einheitlich in allen Mitgliedstaaten bei der zuständigen Behörde am Versandort einzureichen. Klare Regelungen gibt es nun auch für die Sicherheitsleistung, die für den Fall vorzulegen ist, dass eine Verbringung, Ver­wertung oder Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Persis­tente organische Schadstoffe, sogenannte POP-Abfälle, können in Hinkunft auf Spezi­aldeponien gelagert werden, wenn dies sinnvoll ist.

Das elektronische Datenmanagement soll bei verbesserten Datenschutzregelungen verstärkt als Werkzeug für Meldungen, für Anträge, aber auch für Anzeigen genutzt werden. Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung E-Government, und ich bin mir sicher, dass es wirklich ein Vorteil ist, wenn man diese Zettelwirtschaft hinter sich lässt.

Auch die Erzeuger gefährlicher Abfälle werden künftig neu in die Registrierungspflicht aufgenommen.

Zu den Kosten: Die Neuerungen verursachen vorerst im Bundeshaushalt Kosten von 7 628 €, jährlich insgesamt 880 000 €. Allerdings ist ab 2010 damit zu rechnen, dass eben aufgrund der Vereinfachungen im E-Government und vor allem durch die elektro­nischen Ermittlungen Einsparungen in der Größenordnung von 1 Million € jährlich er­zielt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hätte man sich in der Vergangenheit mehr oder sensibler mit diesen Registrierungen vertraut gemacht oder hätte man diese Re­gistrierungen besser gemacht, dann hätten wir nicht diese hohen Kosten der Altlasten­sanierungen, die wir heute zu tragen haben. Deswegen begrüße ich das neue Abfall­wirtschaftsgesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

16.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schalle zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.41.01

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren schon seit einiger Zeit über eine Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes, da es anscheinend nicht richtig funktioniert. Wie man in den letzten Wochen in den Tageszeitungen lesen konnte, gelangten Spitalsabfälle von Österreich in die Slowakei, falsch deklariert und von einer Firma, die es eigentlich gar nicht gibt. Da ist meiner Überzeugung nach mehr als nur ein Fehler im System zu erkennen.

Kommen wir zur Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2007, welche wir im letzten Umweltausschuss behandelt haben. Im Wesentlichen geht es um die EU-Anpassun­gen, die mein Vorredner bereits erwähnt hat – ich will das nicht noch einmal nachbe-


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