Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 182

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ten –, um neue Verordnungen und Anpassungen, die nach dem EU-Richtliniengesetz notwendig sind. Notifizierungen sind künftig einheitlich in allen Mitgliedstaaten notwen­dig und auch am Versandstandort einzureichen. Klarere Regelungen gelten für die Sicherheitsleistung, die für den Fall vorzulegen ist, dass eine Verbringung, Verwertung oder Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Persistente orga­nische Schadstoffe können, wie Sie bereits gesagt haben, künftig auch auf Spezialde­ponien gelagert werden. Da fängt auch schon die Problematik an, denn wir haben rela­tiv wenige Spezialdeponien, und hier sollte daher aus meiner Sicht die alte Regelung nach wie vor gelten.

Das elektronische Datenmanagement soll, was ich hoffe, mit einem verbesserten Da­tenschutz verstärkt als Werkzeug für Meldungen, Anträge und Anzeigen genutzt wer­den. Auch die Erzeuger gefährlicher Abfälle werden registriert oder müssen registriert werden.

Verbesserungen im Bereich des Abfallmanagements sind grundsätzlich zu begrüßen, aber man sollte dabei nicht über das Ziel hinausschießen. Es kann doch nicht sein, dass der bürokratische Aufwand für Unternehmen unnötig erhöht wird, vor allem im rechtlichen Bereich, und damit die Sache insgesamt verkompliziert wird, was sich besonders auf die Länder negativ auswirken wird. Das kann ganz sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Wenn man nur auf elektronisches Management umstellt, be­deutet das noch lange nicht, dass man damit die Bürokratie entschärft.

Darüber hinaus wird mit keinem Wort auf Übergangsfristen Bezug genommen. Mehr­kosten von jährlich 880 000 € sind ja nicht unerheblich. Und da stelle ich mir schon die Frage, ob die vom Herrn Bundesminister prognostizierte Einsparung von 1 Million € in drei Jahren überhaupt realistisch ist und ob sie überhaupt kommen wird.

Die Stellungnahme der Bundeswirtschaftskammer lässt ja überhaupt kein gutes Haar an diesem Gesetz. Und da frage ich schon die Leute von der ÖVP, was sie da  (Abg. Kopf: Das war noch vor dem Ministerrat!) Kollege Kopf! Wenn Sie das alles geändert hätten, was die Bundeswirtschaftskammer da verlangt, dann säßen Sie jetzt noch (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll – seine Arme überkreuzt in die Höhe haltend –: Wo?) und arbeiteten an dem Gesetz. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ach so! – Allgemeine Heiterkeit. – Beifall beim BZÖ.)

Wir sollten hier nicht zusätzliche Fleißaufgaben machen, mehr tun, als überhaupt not­wendig ist, und Schritte setzen, die sogar die EU nicht verlangt. Wir können jedenfalls dieser Novelle, so wie sie jetzt vorliegt, nicht zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dobnigg zu Wort. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.45.05

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Diese AWG-Novelle 2007 legt nun doch sehr genau fest, welche Überwachungsverfahren für die verschiedenen Arten von Abfällen anzuwenden sind. Klare Regelungen gelten künftig auch für die Sicherheitsleistungen, die für den Fall vorzulegen sind, wo eine Verbringung, Verwertung oder Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann.

Weiters soll das elektronische Datenmanagement bei verbesserten Datenschutzregeln verstärkt als Werkzeug für Meldungen, Anträge und Anzeigen genutzt werden. Auch die Erzeuger gefährlicher Abfälle werden künftig neu in die Registrierungspflicht aufge­nommen. Der mit den neuen Vorschriften sicher verbundene bürokratische Mehrauf-


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