Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 183

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wand wird sich in vertretbaren Grenzen halten. Ein Mehr an Umweltqualität sollte uns diesen Preis doch wert sein.

Natürlich, wir haben es heute schon gehört, verursachen die Neuerungen im Bundes­haushalt zunächst einmalige Kosten, jedoch bereits ab dem Jahr 2010 werden jähr­liche Einsparungen von rund 1 Million € erwartet. In dieser langfristigen Perspektive kommt also unter dem Strich auch finanziell ein sehr, sehr positives Ergebnis heraus.

Ich bin überzeugt davon, dass diese AWG-Novelle eine deutliche Effizienzverbesse­rung bringen wird. Die Anpassung des Abfallwirtschaftsgesetzes an die EU-Regelun­gen und Ergänzungen sowie Klarstellungen bewirken auch eine verstärkte Rechts­sicherheit, und gemeinsam mit den Vereinfachungen sind daher positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich und indirekt auch auf die Beschäftigung zu er­warten.

Werte Kolleginnen, werte Kollegen, ich darf nun den Abänderungsantrag der Abge­ordneten Bayr, Kopf, Kolleginnen und Kollegen einbringen, mit dem unter anderem die im § 29 AWG genannten Förderungen von Abfallvermeidungsprojekten präzisiert wer­den, wie:

Maßnahmen zur Vermeidung von Einsatzstoffen und Betriebsmitteln, die sich auf die Abfallqualität des Produkts oder allfälliger Nebenprodukte auswirken,

Maßnahmen, die zu einer Reduktion von Produktionsabfällen oder Verpackungsabfäl­len führen,

Maßnahmen, die durch Optimierung der Logistik zur Abfallvermeidung beitragen, oder

Maßnahmen, die durch Bewusstseinsbildung, Weiterbildungsmaßnahmen Abfallver­meidung bewirken.

Weiters ist die Gesamtliste der geförderten Projekte samt Beschreibung auf der Inter­netseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft zu veröffentlichen. Ein Bericht über die Abfallvermeidungsprojekte ist im Bundes-Abfallwirtschaftsplan aufzunehmen.

Ich ersuche Sie, diesem Abänderungsantrag und der AWG-Novelle Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dobnigg eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Bayr und Kopf ist in seinen Kern­punkten erläutert, ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Gemäß § 53 Abs. 4 GOG lasse ich aufgrund des Umfanges diesen Abänderungsan­trag auch an die Abgeordneten zur Verteilung bringen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bayr, Kopf, Kolleginnen und Kollegen,zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007) (89 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (119 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (89 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirtschafts­gesetz 2002 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (119 d.B.) wird wie folgt geändert:

 


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