Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 215

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das Gesetz stammt aus dem Jahre 1967 und musste insbesondere in den letzten Jah­ren sehr oft novelliert werden, vor allem, um den europäischen Verordnungen Rech­nung zu tragen.

Mit der Ablöse durch das nun vorliegende Vermarktungsnormengesetz wird eine ein­heitliche und umfassende Rechtsbasis insbesondere zur Umsetzung sämtlicher ge­meinschaftlicher Vermarktungsnormen geschaffen. Inhaltlich neu ist, dass auch Nor­men zur Vermarktung von Olivenöl, von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie von Milchprodukten direkt und nicht über Verordnungen geregelt werden.

Diese Vermarktungsnormen sind grundsätzlich von immenser Bedeutung. Sie fördern inländische wettbewerbsfähige Qualitätserzeugnisse, sie erleichtern den Warenverkehr zwischen den einzelnen Handelsstufen im Handel und fördern und erleichtern den Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Waren. Und diesen Wettbe­werb, geschätzte Damen und Herren, brauchen wir glücklicherweise nicht zu scheuen. Ich appelliere daher an Sie alle: Stimmen Sie dieser Gesetzesvorlage zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.17.51

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Vermarktungsnormengesetz beschließen wir heute eine Anpassung an das geltende EU-Recht. Das österreichische Qualitätsklassengesetz von 1967 war trotz zahlreicher Novellen nicht mehr zeitgemäß und wird somit durch das vorliegende Gesetz ersetzt.

Qualitätsnormen, Handelsklassen, Verkaufs- oder Vermarktungsnormen für landwirt­schaftliche Erzeugnisse werden nun unter dem Begriff „Vermarktungsnormen“ zusam­mengefasst und in einem neuen Gesetz geregelt; Frau Abgeordnete Schönpass hat schon in ihren Ausführungen darauf hingewiesen. Mit der Neuregelung soll eine ein­heitliche und umfassende Rechtsbasis für gemeinschaftliche Vermarktungsnormen ge­schaffen werden. Und das ist wichtig für die Agrarindustrie, für den Handel und für die Konsumenten.

Es geht aber auch darum, Grundsätze für die Einführung von Lebensmitteln aus Dritt­staaten, die nicht durch gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen erfasst ist, festzule­gen. Damit sind die Verpackung und die Kennzeichnung der Ware sowie auch die Kon­trolle der Einhaltung dieser Bestimmungen eingeschlossen.

Sehr geschätzte Damen und Herren, mit dem Vermarktungsnormengesetz wird einer ordentlichen Klassifizierung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Rechnung getra­gen. Und ich möchte im Rahmen dieser Änderung auch darauf hinweisen, dass ganz besonders bei der Lebensmittelproduktion eine große Transparenz bei unseren Bauern vorherrscht. Über die Abläufe am Hof wird genauestens Buch geführt, und strenge Auf­lagen in puncto Tier- und Umweltschutz müssen eingehalten werden, was auch kon­trolliert wird.

Wer in Österreich produzierte Lebensmittel kauft, kann sicher sein, dass er hochwer­tige und gesunde Produkte zu sich nimmt. Ich denke, dass auch der Endverbraucher ein Recht auf Transparenz im Lebensmittelregal hat. Zu begrüßen wäre eine einheit­liche Kennzeichnung aller Endprodukte. Der Konsument möchte heute wissen, wo das Urprodukt als solches herkommt.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, das liegt auch stark im Interesse der ös­terreichischen Agrarwirtschaft. Ein kleines Land wie Österreich kann im scharfen Kon-


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