Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 216

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kurrenzkampf gegen die großen Agrarländer mittels Preiskampf nicht bestehen. Wir müssen daher massiv auf Produkt- und Umweltqualitäten setzen. Auch strikte Kontrol­len bei der Einfuhr von Bioprodukten aus Drittländern sollten angestrebt werden, denn in Lebensmitteln, die in Österreich verkauft werden, soll auch wirklich das drin sein, was draufsteht.

Der Österreichische Bauernbund, auch die Agrarmarkt Austria und das Lebensministe­rium arbeiten seit vielen Jahren intensiv, um eine positive Vermarktung von Lebensmit­teln aus Österreich zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang darf ich etwa auf die Kennzeichnungsinitiative bei Milch und Milchprodukten im Zusammenhang mit der Kampagne „Der Geschmack der Heimat“ erinnern.

Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg, um international konkurrenzfähig zu sein, und in diese Richtung müssen wir weiter arbeiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege. (Zwischenruf des Abg. Faul.)

 


18.21.14

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Ja, Herr Kollege Faul, 5 Minuten wird es dauern. Es geht relativ rasch. Wir werden bekanntermaßen diesem Bundesgesetz zustimmen.

Herr Bundesminister, ganz kurz: Was wir hier als wesentlich sehen, ist nämlich die Um­setzung von an und für sich direkt anwendbarem EU-Recht, also das ist klar. Anderer­seits gibt es eine Verordnungsermächtigung im Gesetz. Die Formulierung halten wir im Detail für durchaus bedenkenswert. In anderen Zusammenhängen werden wir sie we­sentlich mehr kritisieren. Sie wissen, was ich meine, Herr Bundesminister. In der Markt­ordnung können wir mit dieser Regelung nicht leben, mit dieser Bestimmung, die Ihnen eine umfassende Verordnungsermächtigung gibt.

Was für uns auch wichtig ist, ist, dass die Ausnahmen geregelt sind, sprich der Ab-Hof-Verkauf ist ausgenommen. Dabei geht es auch um Bauernmärkte, um Fahrverkauf. Das haben wir auch im Ausschuss positiv bewertet. Die Kontrolle wird geregelt, auch die Schulung der Kontrollorgane, auch wichtig. Die Schnittstelle zum Lebensmittelsi­cherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist ebenfalls hergestellt. – Also Dinge, die richtig und notwendig sind.

Zur Ursprungs- und Herkunftskennzeichnung: Wir haben ja mit eigenen Anträgen auch gefordert, dass das verstärkt umgesetzt wird. Es ist ein ministerieller Streit zwischen der Bundesministerin Kdolsky und Ihnen, wobei ich sage, gut, das ist 1 : 0 für den Landwirtschaftsbereich ausgegangen, indem nun die Ursprungs- und Herkunftskenn­zeichnung im Landwirtschaftsressort beheimatet ist. Ich halte das für durchaus nach­vollziehbar und in Ordnung. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das ist gescheit!) – Okay, der Minister sagt, das ist gescheit.

Aber kommen wir jetzt zu jenen Punkten, die meiner Meinung nach in diesem Zusam­menhang auch gesehen werden müssen, nämlich dass Vermarktungsnormen auch etwas zu tun haben mit internationalem Warenverkehr, mit internationalen Zusammen­hängen. In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf den morgigen G-8-Gipfel ein­gehen. Also wir sehen, dass diese eine Seite der Europäischen Union, nämlich die Normengesetzgebung, sehr wichtig ist, um den Markt zu vereinheitlichen, auf der an­deren Seite aber auch Auswirkungen hat, Auswirkungen auf Bäuerinnen und Bauern in der Dritten Welt, auf die Ernährungssicherheit weltweit. Und da haben wir eine kleine Ausnahme genehmigt, die ich richtig finde, nämlich für den Ab-Hof-Verkauf, da sagen


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