Das Nominierungsrecht wäre den Grünen im Jahre 2001 zugestanden und wurde ihnen verweigert – und es wäre den Freiheitlichen heute zugestanden und ist ihnen verweigert worden, meine Damen und Herren.
Wenn man eine andere Verfassungslage wünscht, kann man sie beschließen, aber bei der geltenden Verfassungslage, bei den verba legalia, so, wie sie Artikel 148g Abs. 2 unserer Bundesverfassung vorsieht, hätte es eine Nominierung von vier Fraktionen im Jahre 2001 im Hauptausschuss geben müssen, und es hätte eine Nominierung im Hauptausschuss von vier Fraktionen im Jahre 2007 geben müssen. Und dann hätte der Hauptausschuss einen Dreiervorschlag erstellen müssen.
Theoretisch ist ja denkbar, dass es – vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage – bis zu sechs Nominierungen geben könnte. Wenn Sie die Rechtslage ändern wollen, dann machen Sie das; Sie haben jetzt die Zwei-Drittel-Mehrheit dazu. – Die Kreation sozusagen der Obersten Organe dieser Republik ist ja nicht irgend etwas. Die Obersten Organe der Republik sind nach einem verfassungsrechtlich genau festgelegten Verfahren zu bestimmen und zu wählen. Wenn Sie von ÖVP und SPÖ aber beginnen, formelles Verfassungsrecht niederzutrampeln – egal, ob das im Jahre 2001 geschehen ist, wofür ich heute noch mein Bedauern ausdrücken möchte, oder jetzt, im Jahre 2007 –, müssen wir da strikt dagegenhalten.
Hohes Haus! Wenn Sie von ÖVP und SPÖ jetzt
beginnen, es der politischen Opportunität anheim zu stellen, ob man
formelles Verfassungsrecht einhält oder nicht, nur weil sich zwei
Koalitionsparteien gegenseitig nicht trauen können, dann ist das keine
gute Verfassungspolitik – und es lässt das auch nichts
Gutes ahnen, wenn diese beide Parteien dann auch noch über eine gemeinsame
Verfassungsmehrheit verfügen! (Beifall bei der FPÖ.)
Deswegen heute der berechtigte Unmut der freiheitlichen Fraktion. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Herr Kollege Rädler, diese Fraktion hat sich immer etwas darauf eingebildet, als politische Gruppierung, die in einer langen Verfassungstradition steht, die in einer Revolution vor mehr als 100 Jahren Verfassungsrecht durchzusetzen versucht hat, die es daher mit der Verfassung immer besonders genau nimmt, diese Fraktion wird daher Alarm schreien, wenn die politische Macht aus politischer Opportunität formelles Verfassungsrecht niederzutrampeln versucht!
Glauben Sie mir: Sie wären auch gut beraten, die Spielregeln – und das ist nun einmal formelles Verfassungsrecht – genau zu beachten, denn: Heute trifft das die Freiheitlichen, gestern sozusagen hat es die Grünen getroffen – und morgen schon kann es Sie treffen.
Ich habe Ihnen einmal von dieser Rostra aus vorausgesagt, dass es Sie einmal treffen kann, was Sie mit der Geschäftsordnung angestellt haben. – Und flugs hat es Sie getroffen! – So ist nun einmal die Demokratie. Jetzt haben Sie von der ÖVP zum Beispiel erlebt, dass es einen – zweiten – Untersuchungsausschuss gegen Ihre Stimmen gibt. Daher: Das alles kann auch Sie treffen.
Seien Sie daher, meine Damen und Herren von der
Österreichischen Volkspartei, im Umgang mit formellem Verfassungsrecht
bitte sorgsamer! Das ist unser Appell. Seien Sie im Umgang, meine Damen und
Herren von der Sozialdemokratie ... – (Zwischenruf.) – Nein, da geht es nicht um
Grün und nicht um Blau, auch nicht um Orange, sondern da geht es nur um
Rot und Schwarz, und zwar um das Misstrauen zwischen Ihnen beiden. (Beifall
bei der FPÖ.)
Ich appelliere an Sie: Seien Sie im Umgang mit Verfassungsrecht sorgsamer, denn eines Tages kann Sie das auch treffen!
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