Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 232

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denke, es ist an der Zeit, dass wir dieses Thema einer positiven Lösung zuführen, so, wie es die Volksanwaltschaft vorgeschlagen hat.

In diesem Sinne noch einmal danke und alles Gute für Sie alle, die diese Tätigkeit nun ausüben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Eisenschenk. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.18.11

Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich dem bisher ausgesprochenen Dank an die Volksanwalt­schaft an, die sich mit großartigem Engagement für außergewöhnliche Fälle einsetzt. Diese Fälle können wir in diesem 400 Seiten starken Bericht sehr eindrucksvoll nach­lesen.

Beim Studium dieses aktuellen Reports begegnen uns sämtliche Facetten menschli­chen Handelns: mit Attributen von bitter über skurril bis hin zu sehr ernst.

Bitter, weil in einem Fall die getrennt lebende Ehefrau ohne Wissen und Zustimmung ihres Ex-Mannes seine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und tatsächlich die ent­sprechende Gutschrift vom Finanzamt auf ihr Konto erhalten hat.

Skurril, weil es in einem anderen Fall zu einem faktischen Verfahrensstillstand von ins­gesamt elf Monaten zwischen den beiden Verhandlungen kam, hauptsächlich verur­sacht dadurch, dass der betagte Richter sehr bedächtig gearbeitet hat.

Richtig ernst wird es, wenn es um den Betreff strafrechtliche Aspekte des Versickerns von Fördergeldern geht. Das Aufdecken einer Scheinrechnung von damals noch 7,5 Millionen Schilling durch den Burgenländischen Rechnungshof hat bis heute noch keine erbrachte Konsequenz, sondern nur den Status einer wirtschaftlich nicht vertret­baren Vorgangsweise ergeben. Aus diesem Grund ist eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium ergangen, diese Causa neu aufzurollen, um einem erneuten Versickern, auch dem des Rechts, entgegenzuwirken.

Daher sehe ich es für uns Parlamentarier als unbedingt verpflichtend, die Arbeit der Volksanwaltschaft als Impuls zu werten, die Justiz einer ständigen Überprüfung zu un­terziehen und somit die österreichische Rechtssprechung als demokratische Institution zu stärken. (Beifall bei der ÖVP.)

19.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 5 Minuten Redezeitbeschränkung, freiwillig na­türlich.– Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.20.52

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Volks­anwältinnen und Volksanwälte! Ich schließe mich sehr gerne dem Dank an die Volks­anwaltschaft an, finde aber auch, dass einer meiner Vorredner, der Herr Mag. Stadler, nicht unbedankt bleiben sollte für seine Offenheit, die er hier gefunden hat. Der „Fluch der bösen Tat“, die Warnung davor, wie schnell es einen selber treffen kann – ich mei­ne, der Mann weiß, wovon er redet, er weist uns auch darauf hin. Er ist jetzt nicht ein­mal mehr da. – Doch. Er hört vielleicht sogar zu; er ist zumindest physisch anwesend.

Das Einzige, was ich mich gefragt habe, 2001, damals, als der jetzt so opportun fest­gestellte formelle verfassungsrechtliche Bruch oder die Verletzung passiert sei, habe


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