Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 233

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ich da laute Protestschreie von Mag. Stadler vernommen, der damals Volksanwalt wur­de, oder hat er sich schlaflos nächtelang vor Verzweiflung die Haare gerauft ob dieser Unmöglichkeit (Abg. Mag. Stadler: Ja, habe ich!), dass die Grünen keinen Volksanwalt stellen dürfen, während er zum Volksanwalt gewählt wurde? – So viel zum Thema Op­portunität, Herr Kollege.

Zu weiteren Skurrilitäten jetzt aus dem Bericht direkt, nicht nur aus der Debatte. Wir haben einen Fall, der seit Jahren die Politik immer wieder mehr oder weniger intensiv beschäftigt, der in die Rubrik „Skurriles“ eingeordnet werden könnte, wenn es nicht um etwas Ernstes ginge: der berühmte Singvogelfang, wo das bundeseinheitliche Tier­schutzgesetz klare Regelungen getroffen hat, nämlich: das ist Tierquälerei und zu verbieten. Und da haben wir jetzt die skurrile Situation, dass in Bundesländern wie Kärnten oder Niederösterreich inzwischen ebenfalls Menschen verurteilt wurden wegen Bruchs des Tierschutzgesetzes, weil sie Singvögel gefangen haben, nicht aber das­selbe Recht im oberösterreichischen Salzkammergut gilt, wo man sich auf Landesrecht beruft und wegen einer Formalgeschichte der VfGH eine einschlägige Bestimmung aufgehoben hat, allerdings nicht das Verbot des Fallenstellens und Fangens von Sing­vögeln, das auch fröhlich weitergeht im Salzkammergut.

Die Volksanwaltschaft hat in ihrem Bericht das in großer Klarheit abgebildet, auch in großer Klarheit dazu geschrieben, dass in der Vergangenheit einschlägige Aktivitäten des zuständigen Ministeriums gröblich zu vermissen waren, da eine bundeseinheitliche Vollziehung sicherzustellen.

Ich denke, das wirft die Frage auf: Wie geht man mit Empfehlungen der Volksanwalt­schaft um?, und das ist eine Frage, die nicht wie in der Vergangenheit am Widerstand der Vorsitzführung im Justizausschuss zerschellen sollte. Jetzt gibt es ja auch einen Volksanwaltschaftsausschuss. Die Frage ist: Wird der mehr tun, als die Berichte zur Kenntnis zu nehmen? Oder nimmt sich dieser auch andere Aktivitäten vor? Jedenfalls glaube ich, dass wir sehr wohl uns ernsthaft überlegen müssen, wie man mit den zahl­reichen Empfehlungen, die an den Gesetzgeber gerichtet sind, umgeht.

Es gibt einzelne positive Beispiele. Es wird zum Beispiel – ich bleibe beim Thema Tier­schutz – empfohlen, dass die Tierschutzombudsleute Parteistellung in Verwaltungsver­fahren bekommen sollen; das wird hier vermutlich in absehbarer Zeit in einer Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen werden, allerdings nur um den Preis der völligen Aushöhlung des Tierschutzrates, den man damit gleich entmündigt. Das ist sicher nicht im Sinn des Gesetzgebers, da wird es sicher wieder Beschwerden geben, die vielleicht auch bei der Volksanwaltschaft landen, so wie andere Beschwerden aus dem Bereich des Tierschutzes. Die Frage ist: Ist der Gesetzgeber wirklich dazu angehalten, hier zu­sätzliche Beschwerden zu produzieren, wenn schon von der Volksanwaltschaft Mängel aufgezeigt wurden – oder nehmen wir die Anregungen, die in diesen Berichten enthal­ten sind, ernster?

Ich komme da jetzt auf ein aktuelles Thema, wo ich widerstreitende Informationen ha­be, ob das schon Beschwerdefälle in der Volksanwaltschaft sind oder noch nicht, ob es noch informelle Informationen sind. Aber seit Monaten gibt es immer wieder Beschwer­den und Klagen, dass Tierschützer keine ganz simplen Demonstrationen gegen Pelz­tierhaltung in Österreich durchführen dürfen, dass sie mit aberwitzigen Auflagen kon­frontiert werden oder mit Begründungen wie, das würde Geschäftsinteressen stören, die Versammlungsfreiheit ausgehebelt wird. Das ist ein klarer Fall grundrechtlicher Ein­schränkungen und wird Sie früher oder später sicher als Beschwerde erreichen, wie ich vernommen habe. Aber die Frage wäre, ob man dem nicht vorbeugen könnte und eine dem Grundrechtsgesetz konforme Vollzugspraxis auch davor schon umsetzen kann.

 


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