Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 240

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rinner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.48.56

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Volks­anwältin! Werte Herren Volksanwälte! Geschätzte Damen und Herren! Ein herzliches Dankeschön an alle drei Volksanwälte für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr. Ebenso ein herzliches Dankeschön an alle ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Den neu gewählten Volksanwälten alles Gute für ihren neuen Aufgabenbereich.

Die Vielfalt der Probleme, die an die Volksanwaltschaft herangetragen wurden, unter­streicht auch die Wichtigkeit dieser Institution. Ich möchte ein Thema aus dem Bericht der Volksanwaltschaft aufgreifen, an dem wir erkennen können, dass wir hier auch auf­gefordert sind, die derzeitige Rechtslage zu überdenken.

Präsenz- und Zivildiener erhalten für den Zeitraum ihres Präsenz- beziehungsweise Zivildienstes keine Familienbeihilfe. Die Begründung dafür lautet, dass kein Anspruch darauf besteht, da die Familienbeihilfe einen staatlichen Beitrag zum Unterhalt der Kinder darstellt und der Unterhalt während des Dienstes ohnehin von der öffentlichen Hand übernommen wird.

In der Praxis zeigte sich, dass dieser staatliche Unterhalt für Präsenz- beziehungswei­se Zivildienst oft nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten tatsächlich zu decken. Wenn dann noch ein zusätzlicher Aufwand etwa für ein Studium dazukommt, müssen die Eltern noch ordentlich in die Tasche greifen. Studierende dürfen jährlich 8 725 € dazuverdienen; ein Präsenz- oder Zivildiener mit wesentlich weniger Einkommen ver­liert den Anspruch auf Familienbeihilfe. Hinzu kommt für die betroffenen Familien noch, dass mit dem Wegfall der Beihilfe auch andere Leistungen, so etwa die Mehrkindstaffe­lungen in der Familienbeihilfe oder der Mehrkindzuschlag, verlorengehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, dies zeigt auf, dass gerade einkommensschwache Familien stark benachteiligt werden. Unser nächstes Ziel muss es daher sein, das zu ändern. (Beifall bei der SPÖ.)

19.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zweytick. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.51.21

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin, geschätzte Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Auf diesen 384 Seiten über die Arbeit der Volksanwaltschaft im Jahre 2005 wurde ausführlichst berichtet, wie viele Prüfungsverfahren es gab, wie viele Personen sich an die drei Volksanwälte gewandt haben. Das alles ist in den Berichten genauestens festgehalten; Vorredner haben ja darüber bereits gesprochen, daher werde ich das nicht mehr tun. Vielmehr möchte ich mich beim scheidenden Volksanwalt Ewald Stadler bedanken, ganz besonders aber bei Frau Rosemarie Bauer für deren Arbeit, für deren Engage­ment, aber auch für ihr großes Herz, das sie ja bereits als Parlamentarierin den Men­schen in ihrem Wahlkreis gegenüber stets an den Tag gelegt hat. Und auch als Volks­anwältin hat Rosemarie Bauer österreichweit hohe Verantwortung an den Tag gelegt und hat diese große Aufgabe mit Herzblut, möchte ich fast sagen, wirklich bravourös gemeistert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich freue mich sehr darüber, verehrte, liebe Frau Volksanwältin, die wir dich aus ge­meinsamer Klubzeit alle kennen und dich wirklich schätzen gelernt haben.

 


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