Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rinner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.48
Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Volksanwältin! Werte Herren Volksanwälte! Geschätzte Damen und Herren! Ein herzliches Dankeschön an alle drei Volksanwälte für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr. Ebenso ein herzliches Dankeschön an alle ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Den neu gewählten Volksanwälten alles Gute für ihren neuen Aufgabenbereich.
Die Vielfalt der Probleme, die an die Volksanwaltschaft herangetragen wurden, unterstreicht auch die Wichtigkeit dieser Institution. Ich möchte ein Thema aus dem Bericht der Volksanwaltschaft aufgreifen, an dem wir erkennen können, dass wir hier auch aufgefordert sind, die derzeitige Rechtslage zu überdenken.
Präsenz- und Zivildiener erhalten für den Zeitraum ihres Präsenz- beziehungsweise Zivildienstes keine Familienbeihilfe. Die Begründung dafür lautet, dass kein Anspruch darauf besteht, da die Familienbeihilfe einen staatlichen Beitrag zum Unterhalt der Kinder darstellt und der Unterhalt während des Dienstes ohnehin von der öffentlichen Hand übernommen wird.
In der Praxis zeigte sich, dass dieser staatliche Unterhalt für Präsenz- beziehungsweise Zivildienst oft nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten tatsächlich zu decken. Wenn dann noch ein zusätzlicher Aufwand etwa für ein Studium dazukommt, müssen die Eltern noch ordentlich in die Tasche greifen. Studierende dürfen jährlich 8 725 € dazuverdienen; ein Präsenz- oder Zivildiener mit wesentlich weniger Einkommen verliert den Anspruch auf Familienbeihilfe. Hinzu kommt für die betroffenen Familien noch, dass mit dem Wegfall der Beihilfe auch andere Leistungen, so etwa die Mehrkindstaffelungen in der Familienbeihilfe oder der Mehrkindzuschlag, verlorengehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, dies zeigt auf, dass gerade
einkommensschwache Familien stark benachteiligt werden. Unser nächstes
Ziel muss es daher sein, das zu ändern. (Beifall bei der SPÖ.)
19.51
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zweytick. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.51
Abgeordneter Johannes Zweytick
(ÖVP): Geschätzte
Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin, geschätzte
Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Auf diesen 384 Seiten über die
Arbeit der Volksanwaltschaft im Jahre 2005 wurde ausführlichst berichtet, wie
viele Prüfungsverfahren es gab, wie viele Personen sich an die drei
Volksanwälte gewandt haben. Das alles ist in den Berichten genauestens
festgehalten; Vorredner haben ja darüber bereits gesprochen, daher werde
ich das nicht mehr tun. Vielmehr möchte ich mich beim scheidenden
Volksanwalt Ewald Stadler bedanken, ganz besonders aber bei Frau Rosemarie
Bauer für deren Arbeit, für deren Engagement, aber auch für
ihr großes Herz, das sie ja bereits als Parlamentarierin den Menschen
in ihrem Wahlkreis gegenüber stets an den Tag gelegt hat. Und auch als
Volksanwältin hat Rosemarie Bauer österreichweit hohe
Verantwortung an den Tag gelegt und hat diese große Aufgabe mit Herzblut,
möchte ich fast sagen, wirklich bravourös gemeistert. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Ich freue mich sehr darüber, verehrte, liebe Frau Volksanwältin, die wir dich aus gemeinsamer Klubzeit alle kennen und dich wirklich schätzen gelernt haben.
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