Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 257

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Bei einzelnen Unfallereignissen, insbesondere bei Großschäden – Stichwort Tauern­tunnel, Massenkarambolagen – oder bei Unfällen mit beispielsweise danach dauerhaft behinderten und an ihrem Verdienst gehinderten Opfern reichen die bisher im KHVG vorgesehenen Mindest-Versicherungssummen im Bereich der Kfz-Haftpflichtversiche­rung immer wieder nicht zur Deckung der Schad- und Folgekosten aus.

Auch die mit der gegenständlichen Regierungsvorlage in Umsetzung der 5. Kfz-Haft­pflichtversicherungs-Richtlinie der EU vorgesehene Anhebung der Mindestversiche­rungssummen wird hier nicht immer ausreichend sein, wie u.a. der kürzlich vom ORF berichtete und vom ÖAMTC detailliert einschlägig aufgearbeitete Fall eines Taxi-Unfall-Opfers in Wien belegt.

Wiederholt wurde daher in den letzten Jahren – zuletzt im Rahmen der Begutachtung zum vorliegenden Gesetzesentwurf – von kompetenter Seite drauf hingewiesen, dass die Mindest-Versicherungssummen im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung der­gestalt angehoben werden sollen, dass auch diese sehr seltenen, aber im Einzelfall extrem gravierenden Härtefälle ebenfalls weitestmöglich abgedeckt sind. Der Rechts­ausschuss des EU-Parlaments (mit der nunmehrigen Justizministerin Maria Berger als Mitglied) hatte sich bereits im Zuge der Richtlinienerarbeitung auf EU-Ebene klar für höhere Mindestversicherungssummen ausgesprochen, was jedoch in der Folge vom Rat vereitelt wurde.

Üblicherweise wurden gegen die Forderung nach höheren Mindest-Versicherungs­summen dann angeblich unsausweichliche deutliche Prämienerhöhungen ins Treffen geführt. Dies ist jedoch erwiesenermaßen unzutreffend: Bereits heute bieten zahlreiche im heimischen Markt tätige Kfz-Haftpflichtversicherer höhere Versicherungssummen als die nun künftig gesetzlich vorgesehene Mindestsumme aufpreisfrei an. Unbe­grenzte Versicherungssummen (generell oder zumindest bei Personenschäden) bei vergleichbaren Prämienhöhen wie derzeit in Österreich gibt es zudem heute schon in zahlreichen europäischen Staaten (B, L, N, SF, F, GB, IRL), einige weitere europäi­sche Staaten (DK, S) haben weit höhere Mindest-Versicherungssummen bei vergleich­baren Prämienniveau.

Die Machbarkeit entsprechender Lösungen auch in Österreich ohne nennenswerte Kostenmehrbelastung für die Versicherten ist auch versicherungsmathematisch nach­vollziehbar: Jährlich stehen nur wenige derartige Einzelfälle bei 5,5 Millionen versicher­ten Kfz zu Buche, sodass die Abdeckung des zusätzlichen Risikos durch die sehr breite Aufteilung wenn überhaupt zu allerhöchstens verschwindend geringen Wirkun­gen im Bereich der Prämien führen dürfte.

Dem großen gesellschaftlichen Nutzen – Erleichterungen unbeschreiblicher Härtesitua­tionen nach Unfällen – stünden somit allerhöchstens verschwindende Kosten für die Gesamtheit der Versicherten gegenüber.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Unfallopfer einen Vorschlag für die Anhebung der Mindestversicherungssummen im Kfz-Haftpflichtbereich über das in der EU-RL vorgesehene Ausmaß hinaus vorzulegen.

Auf diesem Weg sollen existenzbedrohende Situationen für die Beteiligten nach Groß­schadensfällen vermieden werden, dies nachweislich ohne nennenswerte Kosten-


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