Bei einzelnen
Unfallereignissen, insbesondere bei Großschäden –
Stichwort Tauerntunnel, Massenkarambolagen – oder bei
Unfällen mit beispielsweise danach dauerhaft behinderten und an ihrem
Verdienst gehinderten Opfern reichen die bisher im KHVG vorgesehenen
Mindest-Versicherungssummen im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung
immer wieder nicht zur Deckung der Schad- und Folgekosten aus.
Auch die mit der
gegenständlichen Regierungsvorlage in Umsetzung der 5. Kfz-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie
der EU vorgesehene Anhebung der Mindestversicherungssummen wird hier nicht
immer ausreichend sein, wie u.a. der kürzlich vom ORF berichtete und vom
ÖAMTC detailliert einschlägig aufgearbeitete Fall eines
Taxi-Unfall-Opfers in Wien belegt.
Wiederholt wurde daher
in den letzten Jahren – zuletzt im Rahmen der Begutachtung zum
vorliegenden Gesetzesentwurf – von kompetenter Seite drauf
hingewiesen, dass die Mindest-Versicherungssummen im Bereich der
Kfz-Haftpflichtversicherung dergestalt angehoben werden sollen, dass auch
diese sehr seltenen, aber im Einzelfall extrem gravierenden
Härtefälle ebenfalls weitestmöglich abgedeckt sind. Der Rechtsausschuss
des EU-Parlaments (mit der nunmehrigen Justizministerin Maria Berger als
Mitglied) hatte sich bereits im Zuge der Richtlinienerarbeitung auf EU-Ebene
klar für höhere Mindestversicherungssummen ausgesprochen, was jedoch
in der Folge vom Rat vereitelt wurde.
Üblicherweise
wurden gegen die Forderung nach höheren Mindest-Versicherungssummen
dann angeblich unsausweichliche deutliche Prämienerhöhungen ins
Treffen geführt. Dies ist jedoch erwiesenermaßen unzutreffend:
Bereits heute bieten zahlreiche im heimischen Markt tätige
Kfz-Haftpflichtversicherer höhere Versicherungssummen als die nun künftig
gesetzlich vorgesehene Mindestsumme aufpreisfrei an. Unbegrenzte
Versicherungssummen (generell oder zumindest bei Personenschäden) bei
vergleichbaren Prämienhöhen wie derzeit in Österreich gibt es
zudem heute schon in zahlreichen europäischen Staaten (B, L, N, SF, F, GB,
IRL), einige weitere europäische Staaten (DK, S) haben weit
höhere Mindest-Versicherungssummen bei vergleichbaren
Prämienniveau.
Die Machbarkeit
entsprechender Lösungen auch in Österreich ohne nennenswerte
Kostenmehrbelastung für die Versicherten ist auch versicherungsmathematisch
nachvollziehbar: Jährlich stehen nur wenige derartige
Einzelfälle bei 5,5 Millionen versicherten Kfz zu Buche, sodass
die Abdeckung des zusätzlichen Risikos durch die sehr breite Aufteilung
wenn überhaupt zu allerhöchstens verschwindend geringen Wirkungen
im Bereich der Prämien führen dürfte.
Dem großen
gesellschaftlichen Nutzen – Erleichterungen unbeschreiblicher
Härtesituationen nach Unfällen – stünden somit
allerhöchstens verschwindende Kosten für die Gesamtheit der
Versicherten gegenüber.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Unfallopfer einen Vorschlag
für die Anhebung der Mindestversicherungssummen im Kfz-Haftpflichtbereich
über das in der EU-RL vorgesehene Ausmaß hinaus vorzulegen.
Auf diesem Weg sollen existenzbedrohende Situationen für die Beteiligten nach Großschadensfällen vermieden werden, dies nachweislich ohne nennenswerte Kosten-
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