Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 276

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Ausrichtung und der Erfolgsorientierung durch eine Überprüfung und Anpassung dieser Bereiche, die ich eben genannt habe. Das soll auch das Ziel der österreichischen Bun­desregierung sein, Herr Staatssekretär, dass sie in allen diesen Bereichen der Entwick­lungszusammenarbeit überprüft, in welcher Form überhaupt eine Effizienz feststellbar ist nach all diesen Jahren, in denen Österreich Gelder hineinpumpt. Es sind ja auch bei dieser Wiederauffüllung etwas mehr als 24 Millionen €.

Es geht uns Freiheitlichen darum, dass wir zwei Bereiche beachten und deren Interes­sen vertreten: zum einen den Bereich der österreichischen Steuerzahler, die ja zur Kasse gebeten werden, um diesen Fonds wiederaufzufüllen; aber zum anderen auch um den Bereich der betroffenen Menschen in diesen Ländern. Wenn man ganz nüch­tern die Erfolge der Entwicklungshilfe der Industrieländer in den letzten 50 Jahren be­trachtet, dann muss man sagen, dass dort die Effizienz eine sehr geringe ist.

Wir Freiheitlichen stimmen dem nicht zu, um die Bundesregierung dazu zu bewegen, hier die Effizienz zu überprüfen, nicht nur in diesem einen Bereich, sondern grundsätz­lich. (Beifall bei der FPÖ.)

21.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.48.36

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte ein paar Anmerkungen zum Tagesordnungs­punkt 17 machen, dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zu einem bereits existieren­den Schiedsübereinkommen zur Lösung von Verrechnungspreisproblemen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der EU – innerhalb der EU!

Es scheint also wirklich ein Problem zu sein, dass international tätige verbundene Un­ternehmen durch autonome Festlegung von Verrechnungspreisen Gewinnverlagerun­gen von einem Staat der Europäischen Union in einen anderen Staat der Europäischen Union vornehmen können. Es gibt daher ein eigenes Schiedsübereinkommen, das ein spezielles Verfahren zur Lösung von Verrechnungspreisproblemen vorsieht, dem nun auch die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beigetreten sind. Ich denke, das ist gut so, und wir werden dieser Regierungsvorlage daher auch zustimmen.

Trotzdem bleibt für mich etwas offen, was mich zum Nachdenken bringt: Es gibt also ein Problem mit Verrechnungspreisen. Das wurde erkannt und innerhalb der EU ge­löst – ja, noch einmal: innerhalb der EU! Aber wie sieht es mit international tätigen Un­ternehmen aus, die auch außerhalb der Europäischen Union tätig sind?

Wenn also innerhalb der EU ein solches Abkommen notwendig ist, dann kann der zwingende Umkehrschluss nur lauten: International agierende Unternehmungen, die auch außerhalb der EU tätig sind, verschieben also, wenn es kein Abkommen gibt, mittels Verrechnungspreisen ihre Verluste nach Lust und Laune zwischen den einzel­nen Staaten.

Dann können diese Verluste mit den Gewinnen im Inland gegengerechnet werden, und am Ende wird kein Cent Steuer in Österreich bezahlt, und das dank einer europaweit ziemlich einzigartigen Gruppenbesteuerung, die unter Schwarz-Blau eingeführt wurde.

Daher stelle ich mir die Frage: Wann endlich wird es zu einer Evaluierung dieser Grup­penbesteuerung kommen? Wie hoch ist überhaupt der Steuerausfall für die Republik daraus? Und warum sollen bei einer derart großzügigen Begünstigung für Unterneh­mungen die BürgerInnen jetzt sparsam sein, wenn die Konzerne wie wild jonglieren können und so jeglicher Steuerpflicht im Inland entkommen können?

 


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