ist die Reduktion des CO2-Ausstoßes, und das andere ist der Ausbau der erneuerbaren Energien.
Ich möchte folgende Überlegung in den Raum stellen: dass wir uns bei all dem, was wir hier machen, natürlich die Frage stellen müssen, mit welchem ökonomischen Mitteleinsatz wir welches Ausmaß an CO2-Reduktion erreichen. Denn letztendlich müssen ja alle Konsumentinnen und Konsumenten das dann über den Strompreis bezahlen. Hier stellen wir fest, dass es natürlich ganz enorme Unterschiede in der Kosteneffizienz dieser einzelnen Modelle gibt. Um nur ein Beispiel zu nennen: Sie wissen zum Beispiel, dass die größte Effizienz, was die CO2-Einsparung betrifft, die thermische Gebäudesanierung hat. Hier hat man mit einem relativ geringen Input eine maximale Ersparnis des CO2-Ausstoßes. Auf der anderen Seite gibt es sehr teure Methoden – leider zum Beispiel auch die Biomasseverwertung in einzelnen Bereichen, die ziemlich teuer ist –, was die Reduktion des CO2-Ausstoßes betrifft. In der Mitte gibt es eine ganze Bandbreite von Möglichkeiten: Windkraftwerke, natürlich auch Bioheizwerke, die einen günstigeren Preis haben.
Worum es uns geht, ist: Wenn wir im Anschluss an den Klimagipfel darüber nachdenken, beim Ökostromgesetz zu einer neuen Grundlage zu kommen, dann, glaube ich, wird es nicht allein darum gehen, dass wir einzelne Formen erneuerbarer Energie besser fördern, sondern dann wird es vor allem auch darum gehen – ähnlich wie das beim deutschen Ökostromgesetz der Fall ist –, dass wir stärker auf Energieeffizienz gehen; das deutsche Ökostromgesetz ist ja nicht nur ein Ökostrom-, sondern auch einer Energieeffizienzgesetz.
Ausgehend von diesen beiden grundlegenden Überlegungen werden die zuständigen Bundesminister in den nächsten Wochen darüber verhandeln und der Öffentlichkeit, den NGOs und den Betroffenen einen neuen Vorschlag auf den Tisch legen. Es ist richtig, dass beim Klimaschutzgipfel der Bundesregierung das bestehende Ökostromgesetz einer sehr starken Kritik unterzogen wurde und wir gesagt haben, wir sind bereit, darüber nachzudenken, welche Veränderungen wir hier anstreben können.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker, bitte.
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Bundeskanzler, gestern wurde hier im Plenum der Klima- und Energiefonds beschlossen. Expertinnen und Experten werten ihn als völlig unzureichend, um tatsächlich effiziente Klimaschutzpolitik in Österreich zu machen. Unter anderem hat (Präsidentin Mag. Prammer: Frau Abgeordnete, die Frage, bitte!) Wirtschaftskammerpräsident Leitl vorgeschlagen, einen zweiten Klimafonds einzurichten.
Sind Sie dafür, einen zweiten Klimafonds einzurichten?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Ich würde einmal sagen, wir sollten uns nicht in eine Inflation der Fonds begeben. Ich glaube, dass dieser Klima- und Energiefonds eine sehr zielgerichtete Aufgabe hat, nämlich vor allem in Bereichen der Klimatechnologie und im Bereich der Energieeffizienz verstärkt tätig zu sein. Zu glauben, dass man mit einem Klima- und Energiefonds allein die gesamte CO2-Problematik bewältigt, ist natürlich eine Illusion. Wie Sie wissen, kommen allein 26 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes in Österreich aus dem Verkehr; und was die Frage des Verkehrs betrifft, wird dieser Klima- und Energiefonds nicht der richtige Ansprechpartner sein, sondern dort geht es letztendlich um die neue Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union, dort geht es um einen Ausbau der Schieneninfrastruktur, um eine geeignete Alternative
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