Digitalisierungsbericht
2006, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Medien und
öffentlichen Dienst (III-64 d.B.),
Tätigkeitsbericht
des Digitalisierungsfonds für das Berichtsjahr 2006, vorgelegt von der
Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst
(III-65 d.B.)
Tätigkeitsbericht
des Fernsehfonds Austria für das Berichtsjahr 2006, vorgelegt von der
Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst
(III-66 d.B.).
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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 16 und 17 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.
Bei den Punkten 16 und 17 handelt es ich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Klagenfurt um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (145 der Beilagen) sowie um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky (146 der Beilagen).
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von
der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um
ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkt 2 bis 5 sowie 6 bis 9 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 116 Minuten, Grüne und Freiheitliche je 92 Minuten sowie BZÖ 64 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag
zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig
und damit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (87 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 geändert wird (Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 2007) (103 d.B.)
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