Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 36

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tig einzugreifen. Diese Menschen mit Zivilcourage werden nicht mehr oder weniger werden deshalb, weil wir eine Gesetzesänderung haben. Sie werden nicht weniger Fälle oder mehr behandeln, behaupte ich jetzt einmal.

Ich habe allerdings eine kleine Umfrage gemacht und mit sehr vielen Betroffenen ge­sprochen. Ich habe mit SozialarbeiterInnen gesprochen, mit LehrerInnen, mit Direkto­rInnen, mit anderen Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Und von denen hörte ich Alarmierendes, und das möchte ich Ihnen mitgeben, bevor Sie die­ses Gesetz beschließen.

Ich war nämlich sehr unsicher, als ich im Ausschuss gemerkt habe, dass alle anderen Parteien dieser Gesetzesänderung zustimmen wollen, und war mir nicht sicher, ob ich das vielleicht anders sehe. Deshalb habe ich eine kleine Umfrage gemacht. Diese ist selbstverständlich nicht repräsentativ. Ich habe nicht die Möglichkeit, einen repräsen­tativen Querschnitt in Österreich zu machen. Aber es waren doch immerhin an die 20 Menschen, die ich befragt habe, 20 Leute, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Und die haben mir gesagt, dass sie es für äußerst problematisch halten, dass Menschen, die das Vertrauensverhältnis zu Jugendlichen, zu Kindern haben, dieses brechen sollen und Anzeigen machen sollen. Sie halten es auch für problematisch, dass einzelne Personen – was sie auch jetzt schon könnten; aber ohne Team –, wenn sie in Institutionen gemeinsam mit Kindern, mit Jugendlichen zu tun haben, mit ihnen arbeiten, nur aufgrund eines Verdachts schon nach außen gehen.

Es gibt die Gefahr von Fehlprognosen. Es ist eine gute Einrichtung, in Teams zu ar­beiten, sich gegenseitig zu beraten, sich gegenseitig beizustehen und gemeinsam zu überlegen, was der richtige Weg ist. Die Institution Schule, die sich an ein Amt wendet, ist eine völlig andere Geschichte als jemand, der sich als Person an dieses wendet.

Ich habe von den Betroffenen, die in Zukunft damit werden leben müssen, dass das Gesetz geändert wird, auch gehört, dass sie befürchten, dass die Zahl der Meldungen zurückgehen wird, und zwar deshalb, weil einige Menschen, die vielleicht bisher Ver­dachtsmomente geäußert haben, sich in Zukunft scheuen werden, dies zu tun, denn sie müssen mit den Eltern und mit den Kindern auch in den nächsten Jahren noch wei­terarbeiten, auch wenn sich die Verdachtsmomente nicht bestätigt haben sollten.

Es wird nicht sehr viele geben – es ist leider so, auch Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sind nicht mutiger als alle anderen Menschen –, die her­gehen und in großer Zahl Anzeige erstatten werden. Das ist etwas, das leider nicht in der menschlichen Natur liegt, auch nicht bei den Menschen in Österreich.

Ich bitte Sie sehr darum, dass Sie sich noch einmal überlegen, ob Sie das Gesetz in dieser Form wirklich beschließen wollen. Ich glaube, wenn Sie wirklich recht haben, dass die Zahl steigen wird, werden wir das Problem haben, dass wir unter Umständen nicht mehr hinhören werden. Ich befürchte aber, dass die Zahl nicht steigen, sondern sinken wird. Insofern stimmt dann eindeutig, was in der Gesetzesvorlage steht: Die finanziellen Auswirkungen sind nicht relevant. Das kann mit dem derzeitigen Betrieb locker aufrechterhalten werden. – Auch das bezweifle ich, wenn es wirklich stimmt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.22.08

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die tragischen Fälle von Kindesvernachlässi­gung in Oberösterreich und in anderen Bundesländern haben uns einmal mehr die gro-


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