gen an die Jugendwohlfahrt führen. Es geht um monatelanges nicht nachvollziehbares Fernbleiben vom Unterricht oder sonstige Anzeichen, die auf Verwahrlosung, Misshandlung oder Missbrauch hindeuten.
Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle wurde rasch auf einzelne Fälle von Kinderverwahrlosung reagiert, und ich sage: Dies ist ein erster Schritt. Eine größere Novelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes ist angedacht und in Vorbereitung, und hier geht es natürlich darum, mit allen Betroffenen – mit den NGOs, mit den Organisationen, die sich bereits jetzt um diese Kinderobsorge kümmern, mit den Ländern, mit Elternverbänden, mit den Lehrern – gemeinsam an diesem großen Novellierungsprojekt zu arbeiten, und ich sage: Hier geht es um die Frage Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendwohlfahrt, hier geht es um Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis, hier geht es um die Frage „18 – und aus?“, es geht um die Frage Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, es geht aber auch um die Frage von präventiven Maßnahmen, es geht letztendlich um die Frage, wie wir Querschnittschancen sehen.
Sie sehen, das ist ein großes Paket, und es ist notwendig, dieses Jugendwohlfahrtsgesetz, von dem ich sage, es sollte ein „Jugendchancengesetz“ sein – das ist moderner und das hat den richtigen Weg –, und diesem „Jugendchancengesetz“ sollten wir dann gemeinsam Rechnung tragen.
Ein Wort noch zu den Aktivitäten der Bundesregierung und vor allem meines Ressorts zum Thema Kinder und Alkohol: Hier sind bereits viele Bereiche in Angriff genommen worden, und hier geht es nicht um die Diskussion ausschließlich von farbigen Ausweisen. Ich möchte betonen, dass wir immer darauf hingewiesen haben, dass es bestehende Gesetze gibt, die aber auch zu überprüfen sind und die auch zu sanktionieren sind, und diesbezüglich hat auch der Wirtschaftsminister bereits in einer Pressekonferenz reagiert. Ich glaube aber auch, dass wir die Eltern in die Verantwortung nehmen müssen, dass wir den Eltern hier auch Hilfestellungen anbieten müssen. Wir können die Eltern hier nicht allein stehen lassen, sondern wir müssen hier einen Umdenkprozess auch in den Verantwortlichkeiten anfangen. Wir müssen aber natürlich auch den jungen Menschen sagen, dass Alkohol kein Problemlöser ist, und werden das mit etlichen Kampagnen, die wir jetzt mit Beginn des Sommers auch starten, tun.
Ich würde Sie nur bitten, dass wir auch innerhalb der
Ressortverantwortlichkeit bleiben, denn die Begleitregelungen bei Kindern, die
in einem Scheidungsverfahren aufgerieben werden, die hervorragend geholfen
haben, diesen Kindern Rückendeckung und Hilfe zu geben, sind nicht in
meinem Ressort gelagert, sondern im Sozialministerium, und ich würde
bitten, das dort dann auch entsprechend umsetzen zu lassen. – Herzlichen
Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
10.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
10.55
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz soll einen besseren Informationsfluss zwischen den zuständigen Behörden und Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sicherstellen. Ziel ist es also, Vernachlässigungen und sonstige Gefährdungen von Kindern möglichst schnell zu erkennen und tätig zu werden.
Derzeit haben hauptsächlich Behörden eine Meldeverpflichtung im Jugendwohlfahrtsrecht, künftig sollen diese Meldepflichten aber verstärkt für Schulen und Betreuungseinrichtungen gelten. Ich denke, das ist eine sinnvolle Maßnahme, weil gerade dort Probleme von Kindern am ehesten wahrgenommen und bekannt werden. Lehrerinnen
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